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EmpCo-Nachhaltigkeitssiegel – welche Labels ab 2026 noch zulässig sind

Seit dem 27. September 2026 können Unternehmen freiwillige Nachhaltigkeitssiegel nicht mehr allein deshalb verwenden, weil die zugrunde liegenden Kriterien intern definiert und dokumentiert wurden. Die EmpCo-Regeln ziehen eine klare Grenze: Ein freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel muss auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt worden sein.

Rechtsstand 02.10.2026Autor Andreas KlosFormat Fachinformation
Kurzantwort

Ein freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel ist im B2C-Bereich grundsätzlich nur zulässig, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von öffentlichen Stellen festgelegt wurde. Ein Zertifizierungssystem muss unter anderem transparenten Zugang, fachlich entwickelte Anforderungen, Verfahren bei Verstößen und eine unabhängige Drittüberwachung vorsehen. Interne Logos wie „Green Choice“, „Eco Partner“ oder selbst vergebene Sterne können daher nicht allein durch eine interne Richtlinie legalisiert werden.

Was EmpCo unter einem Nachhaltigkeitssiegel versteht

Die EmpCo-Richtlinie erfasst freiwillige öffentliche oder private Vertrauens-, Güte- oder Qualitätszeichen, die Produkte, Prozesse oder Unternehmen anhand ökologischer oder sozialer Eigenschaften hervorheben. Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen fallen nicht allein deshalb unter diesen Begriff.

Entscheidend ist die Wirkung gegenüber Verbrauchern. Auch ein grafisches Symbol ohne das Wort „nachhaltig“ kann ein Nachhaltigkeitssiegel sein, wenn es den Eindruck besonderer Umwelt- oder Sozialqualität vermittelt.

Wann das Siegel unzulässig ist

Die Richtlinie und das deutsche UWG verbieten das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht und nicht von einer öffentlichen Stelle festgelegt wurde. Diese Regel steht auf der sogenannten schwarzen Liste. Ist der Tatbestand erfüllt, kommt es nicht erst auf eine zusätzliche Irreführungsabwägung an.

Interne Kriterien reichen nicht

Ein Unternehmen kann ein eigenes Nachhaltigkeitsprogramm sehr streng ausgestalten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein daraus abgeleitetes freiwilliges Verbrauchersiegel zulässig ist.

Was ein Zertifizierungssystem auszeichnet

  • Das System steht interessierten Unternehmen zu transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen offen.
  • Die Anforderungen werden in Abstimmung mit einschlägigen Experten und Interessenträgern entwickelt.
  • Für Verstöße gegen die Systemanforderungen bestehen Verfahren, die bis zur Aussetzung oder Entziehung des Siegels reichen können.
  • Die Einhaltung der Anforderungen wird durch eine unabhängige und fachlich geeignete dritte Stelle überwacht.

Diese Kriterien sollten nicht nur in Marketingunterlagen behauptet, sondern durch Systemregeln, Zuständigkeiten, Audit- oder Überwachungsprozesse und dokumentierte Sanktionsmechanismen nachweisbar sein.

Siegel öffentlicher Stellen

Siegel, die von öffentlichen Stellen festgelegt wurden, benötigen für die schwarze Listenregel kein privates Zertifizierungssystem. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Verwendung automatisch korrekt ist. Das Unternehmen muss weiterhin die konkreten Vergabe- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zeichens einhalten.

Das Siegel kann zusätzlich ein Umweltclaim sein

Wenn das Siegel zugleich den Eindruck vermittelt, ein Produkt habe eine positive, neutrale oder gegenüber Konkurrenzprodukten bessere Umweltleistung, ist zusätzlich das Recht der Umweltaussagen zu beachten. Ein formal zulässiges Label schützt daher nicht vor einer separaten Prüfung der konkreten Aussage.

Besonders kritisch sind allgemeine Botschaften wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn das Siegel beim Verbraucher eine breitere Umweltleistung suggeriert als die tatsächlich zertifizierten Kriterien abdecken.

So sollte eine Label-Inventur aussehen

PrüffeldDokumentation
Label / LogoAbbildung, Wortlaut und Einsatzorte
Träger des SystemsUnternehmen, Verband, Zertifizierer oder Behörde
Rechts-/SystemgrundlageSatzung, Standard, Vergabekriterien
DrittüberwachungWer prüft, wie oft und mit welcher Unabhängigkeit?
SanktionsmechanismusAussetzung, Entzug, Korrekturverfahren
AussageumfangWelche Umwelt- oder Sozialleistung versteht der Verbraucher?
NachweiseZertifikat, Auditbericht, Prüfstatus, Gültigkeit

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Alle Siegel auf Verpackungen, Websites, Produktseiten und Verkaufsunterlagen inventarisieren.
  2. Pflichtkennzeichnungen von freiwilligen Nachhaltigkeitssiegeln trennen.
  3. Für jedes freiwillige Siegel Zertifizierungssystem oder öffentliche Grundlage belegen.
  4. Eigene interne Logos mit Nachhaltigkeitswirkung besonders kritisch prüfen.
  5. Zertifikatsgültigkeit und Nutzungsbedingungen in das Artwork- und Claim-Management integrieren.
  6. Neben dem Siegel stets prüfen, welche konkrete Umwelt- oder Sozialaussage damit verbunden wird.

Häufige Fragen

Sind eigene Nachhaltigkeitssiegel seit EmpCo generell verboten?

Ein freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel ist unzulässig, wenn es weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von einer öffentlichen Stelle festgelegt wurde. Ein rein internes Kriterienpapier genügt dafür nicht.

Muss jedes Label von einer Behörde stammen?

Nein. Auch private Zertifizierungssysteme sind möglich, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Zugang, Überwachung und Unabhängigkeit erfüllen.

Fällt ein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen unter das Verbot?

Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen sind nicht allein deshalb freiwillige Nachhaltigkeitssiegel. Die konkrete Verwendung muss aber weiterhin den jeweiligen Rechtsvorgaben entsprechen.

Ist ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel automatisch ein zulässiger Green Claim?

Nein. Wenn das Siegel eine weitergehende Umweltbotschaft vermittelt, kann zusätzlich eine Prüfung der Umweltaussage nach UWG/EmpCo erforderlich sein.

Primärquellen

Diese Seite dient der fachlichen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Zulässigkeit hängt auch von Gestaltung, Aussagewirkung, Zielgruppe und den konkreten Bedingungen des verwendeten Zertifizierungssystems ab.