Starten Sie den Check oben über den Button.
Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Vorgaben. Allgemeine Umweltaussagen und produktbezogene Klimaclaims auf Basis von CO₂-Kompensation unterliegen strengeren Regeln. Der am 27. Oktober 2026 verkündete § 15b UWG sieht für bestimmte Unterlassungsansprüche im Hinblick auf Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, eine befristete Verhältnismäßigkeitsabwägung vor. Dieser Check trennt deshalb laufende Kommunikation, Bestandsware, Claim-Risiken und Nachweise.
Starten Sie den Check oben über den Button.
Neue Fristen, Guidance und Umsetzungshinweise zu diesem Themenbereich.