Die EUDR definiert Geolokalisierung als Breiten- und Längenkoordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen. Bei Grundstücken über vier Hektar, auf denen andere relevante Rohstoffe als Rinder erzeugt werden, ist die Fläche als Polygon zu beschreiben. Werden Rohstoffe aus mehreren Grundstücken gemischt, müssen die relevanten Erzeugungsflächen vollständig erfasst werden. Unternehmen sollten deshalb nicht nur Koordinaten sammeln, sondern deren Format, Plausibilität, Flächenbezug und Zuordnung zur konkreten Lieferung prüfen.
Punkt oder Polygon: die Grundregel
Artikel 2 Nummer 28 der EUDR verlangt für die Geolokalisierung mindestens einen Breiten- und einen Längengradwert mit mindestens sechs Dezimalstellen. Bei Grundstücken mit mehr als vier Hektar, die für die Erzeugung anderer relevanter Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist der Umriss als Polygon mit ausreichend vielen Koordinatenpunkten anzugeben.
Für kleinere Flächen kann ein Punkt ausreichend sein. Ein Polygon kann dennoch sinnvoll sein, wenn Lieferanten es zuverlässig liefern und die Fläche dadurch eindeutiger abgegrenzt wird. Bei Rindern gelten die besonderen Regeln zur Geolokalisierung der relevanten Betriebe.
Gemischte Lieferungen brauchen vollständige Herkunft
Werden relevante Rohstoffe aus mehreren Grundstücken in einer Charge, einem Silo, Lager oder Produktionsprozess vermischt, muss die Sorgfaltspflicht die tatsächlichen Erzeugungsflächen abdecken. Eine repräsentative Stichprobe einzelner Felder ersetzt die Herkunft der übrigen Rohstoffanteile nicht.
Wenn die vorgeschriebene Geolokalisierung für einen relevanten Rohstoff nicht verfügbar ist, kann die Sorgfaltspflicht für den betroffenen Produktanteil nicht vollständig erfüllt werden.
Welche Qualitätsprüfungen sinnvoll sind
- Koordinatenformat und Dezimalstellen validieren.
- Latitude/Longitude nicht vertauschen.
- Punkt oder Polygon auf das angegebene Land und die Region plausibilisieren.
- Polygon auf geschlossene und technisch gültige Geometrie prüfen.
- Offensichtliche Flächen in Meer, Städten oder außerhalb des Liefergebiets als Fehler markieren.
- Doppelte oder identische Koordinaten über viele angeblich unterschiedliche Farmen untersuchen.
- Geodaten mit Lieferant, Grundstücks-ID, Rohstoff, Erntezeitraum und Charge verknüpfen.
- Änderungen an Grundstücksgrenzen und Lieferantenstammdaten versionieren.
Lieferantendaten strukturiert anfordern
Die technische Herausforderung entsteht meist nicht beim Hochladen in das Informationssystem, sondern weiter vorne in der Lieferkette. Lieferanten sollten ein klares Datenformat erhalten. Freitext, Screenshots aus Kartenapps oder Koordinaten in wechselnden Schreibweisen erhöhen den manuellen Prüfaufwand erheblich.
| Datenfeld | Empfehlung |
|---|---|
| Lieferanten-ID | Stabile interne oder vereinbarte Kennung |
| Grundstücks-ID | Eindeutige lokale oder interne Kennung |
| Land / Region | Plausibilisierung der Koordinaten |
| Geometrie | Punkt oder Polygon in standardisiertem Format |
| Flächengröße | Plausibilisierung der Polygonpflicht |
| Rohstoff | Zuordnung zur EUDR-Ware |
| Erzeugungszeitraum | Verknüpfung mit Ernte/Produktion |
| Charge / Batch | Nachgelagerte Rückverfolgbarkeit |
Upload in das EUDR-Informationssystem
Das EUDR-Informationssystem unterstützt die Erfassung und technische Verarbeitung von Geolokalisierungsdaten. Die Kommission entwickelt das System und die Schnittstellen laufend weiter. Unternehmen mit vielen Datensätzen sollten deshalb standardisierte Import- beziehungsweise API-Prozesse vorbereiten, statt Koordinaten dauerhaft manuell zu erfassen.
Eine erfolgreiche technische Annahme durch das System ist nicht gleichbedeutend mit einer fachlichen Freigabe. Vor der Übermittlung braucht es eine eigene Datenqualitäts- und Risikoprüfung.
Geodatenprozess in sechs Schritten
- Datenstandard und Pflichtfelder definieren.
- Lieferanten frühzeitig auf Punkt-/Polygonanforderungen verpflichten.
- Geodaten automatisiert formal validieren.
- Geografische Plausibilität und Vollständigkeit fachlich prüfen.
- Daten mit Charge und Sorgfaltserklärung verknüpfen.
- Fehlerfälle mit klarer Eskalation und Lieferstopp-Regel versehen.
Häufige Fragen
Wie genau müssen EUDR-Koordinaten sein?
Die Verordnung verlangt mindestens sechs Dezimalstellen für Breiten- und Längenkoordinaten.
Wann ist ein Polygon Pflicht?
Bei Grundstücken mit mehr als vier Hektar, die zur Erzeugung anderer relevanter Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist die Fläche als Polygon zu beschreiben.
Kann ein Lieferant nur den Mittelpunkt einer großen Plantage schicken?
Bei einer Fläche über vier Hektar genügt für die betroffenen Rohstoffe grundsätzlich kein einzelner Mittelpunkt. Der Grundstücksumriss ist als Polygon anzugeben.
Reicht es, Geodaten erst kurz vor der DDS anzufordern?
Das ist operativ riskant. Geodaten sollten bereits in Lieferanten-Onboarding, Bestellung und Chargenrückverfolgung integriert werden, damit Fehler vor dem geplanten Inverkehrbringen behoben werden können.
Primärquellen
- EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115, geltende Fassung
- EU-Kommission – FAQ zur EUDR-Umsetzung, August 2026
- EU-Kommission – EUDR-Umsetzungsseite und Informationssystem
Diese Seite dient der fachlichen Information. Technische Schnittstellen und Formate des EUDR-Informationssystems können durch neue Kommissionsunterlagen weiter konkretisiert werden.