EUDR · China · Geodaten

EUDR und China – wie Unternehmen mit Einschränkungen bei Geodaten umgehen

Bei EUDR-Lieferketten aus China treffen zwei Themen aufeinander: Die EUDR verlangt konkrete Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsflächen, während Unternehmen bei der Erhebung und Übermittlung geografischer Daten lokale rechtliche und technische Einschränkungen berücksichtigen müssen. Die zentrale Botschaft der EU ist klar: Nationale Einschränkungen schaffen keine EUDR-Ausnahme.

Rechtsstand 02.10.2026Autor Andreas KlosFormat Fachinformation
Kurzantwort

Wenn ein Unternehmen die nach der EUDR erforderlichen Geolokalisierungsdaten nicht rechtmäßig und belastbar beschaffen kann, ist das kein Befreiungsgrund. Die Kommission stellt in ihren Umsetzungsunterlagen klar, dass fehlende erforderliche Geolokalisierung die Erfüllung der Sorgfaltspflicht verhindern kann. Für China sollten Unternehmen deshalb die konkrete lokale Rechtslage und Datenklasse prüfen, zulässige Erhebungs- und Übermittlungswege mit Lieferanten entwickeln und Beschaffungsalternativen einplanen, falls die erforderlichen Daten nicht verfügbar gemacht werden können.

Nationale Beschränkungen schaffen keine EUDR-Ausnahme

Die EUDR gilt für relevante Produkte unabhängig davon, ob die Datenbeschaffung im Erzeugerland einfach oder schwierig ist. Die Kommissionsunterlagen zeigen ausdrücklich: Fehlt die erforderliche Geolokalisierung, kann die Sorgfaltspflicht für den betroffenen Produktanteil nicht abgeschlossen werden.

Unternehmen sollten deshalb vermeiden, aus allgemeinen Aussagen über chinesische Geodatenregeln vorschnell zu folgern, dass Koordinaten grundsätzlich nicht exportiert werden dürfen. Die rechtliche Bewertung hängt von Datenart, Genauigkeit, Erhebungsmethode, Empfänger, Zweck und gegebenenfalls Genehmigungs- oder Sicherheitsanforderungen ab.

Zuerst die konkrete chinesische Rechtslage prüfen

  • Welche Daten werden tatsächlich erhoben: einzelne Farmkoordinaten, Polygone, hochpräzise Vermessungsdaten oder Kartenmaterial?
  • Wer erhebt die Daten und mit welcher lokalen Berechtigung?
  • Dürfen Rohdaten direkt an den EU-Kunden übermittelt werden oder ist ein lokaler Dienstleister beziehungsweise genehmigter Prozess erforderlich?
  • Bestehen Anforderungen an Kartierungs-, Vermessungs-, Cybersecurity- oder Datenexportprozesse?
  • Kann eine zulässige technische Transformation oder ein autorisierter Dienstleister die EUDR-Anforderung erfüllen, ohne verbotene Datenverarbeitung auszulösen?
Keine pauschale China-Behauptung

Unternehmen sollten dokumentieren, welche konkrete lokale Vorschrift den Datenfluss betrifft. Ein Satz wie „China verbietet Koordinaten“ ist als Compliance-Nachweis zu unpräzise.

Lieferanten früh in den Prozess einbinden

EUDR-Geodaten sollten nicht erst beim Import angefordert werden. Gerade bei komplexen Rechts- und Datenumgebungen braucht der Lieferant früh eine Spezifikation, welche Daten erforderlich sind und in welchem Format sie bereitgestellt werden sollen.

Bei mehrstufigen Lieferketten ist zusätzlich zu klären, ob der direkte Lieferant überhaupt Zugang zu den Erzeugungsflächen hat. Fehlt die Verbindung zu Farm, Plantage oder Forstkonzession, muss die Rückverfolgbarkeit weiter upstream aufgebaut werden.

Operative Lösungswege

ProblemMöglicher Ansatz
Lieferant hat keine GeodatenErzeuger oder Primärlieferant in die Datenerhebung einbinden.
Lieferant darf bestimmte Vermessungsdaten nicht direkt exportierenLokale Rechtsprüfung und zulässigen, gegebenenfalls autorisierten Datenprozess aufsetzen.
Koordinaten liegen in ungeeignetem lokalen Karten-/Koordinatensystem vorRechtlich zulässige Transformation durch qualifizierte Stelle; Ergebnis fachlich validieren.
Geodaten bleiben trotz Eskalation nicht verfügbarBeschaffung der betroffenen Ware für EUDR-relevante EU-Verwendung neu bewerten beziehungsweise alternative Bezugsquelle prüfen.

Geodatenrestriktion ist auch ein Beschaffungsrisiko

Wenn ein Lieferant die vorgeschriebenen Daten strukturell nicht liefern kann, ist das nicht nur ein Dokumentationsproblem. Es kann die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, die Ware überhaupt rechtskonform in Verkehr zu bringen oder auszuführen.

Deshalb gehören EUDR-Datenfähigkeit, lokale Rechtslage und Eskalationsmechanismen in Lieferantenauswahl und Vertragsgestaltung. Besonders für neue China-Sourcing-Projekte sollte die Datenfähigkeit vor Serienfreigabe geprüft werden.

Empfohlener China-Prozess

  1. EUDR-relevante Waren und Rohstoffherkunft in China identifizieren.
  2. Direkten Lieferanten nach tatsächlicher Upstream-Transparenz segmentieren.
  3. Erforderliche Geodaten exakt spezifizieren.
  4. Lokale rechtliche Zulässigkeit der Erhebung und Übermittlung bei Bedarf fachkundig prüfen lassen.
  5. Zulässigen Dienstleister- oder Datenprozess testen.
  6. Plausibilitätsprüfung der erhaltenen Koordinaten durchführen.
  7. Bei nicht lösbaren Datenlücken Beschaffungsentscheidung vor EU-Markteintritt eskalieren.

Häufige Fragen

Gibt es für China eine EUDR-Ausnahme von der Geolokalisierung?

Nein. Die EUDR sieht keine pauschale China-Ausnahme vor. Erforderliche Geolokalisierungsdaten müssen für die betroffene Sorgfaltspflicht verfügbar sein.

Verbietet China grundsätzlich die Übermittlung von Farmkoordinaten in die EU?

Eine solche pauschale Aussage ist zu weit. Die zulässige Erhebung und Übermittlung hängt von den konkreten Daten, ihrer Genauigkeit, dem Prozess und dem einschlägigen chinesischen Recht ab und sollte fallbezogen geprüft werden.

Kann eine Lieferantenerklärung fehlende Koordinaten ersetzen?

Nein. Eine Lieferantenerklärung kann die vorgeschriebenen Geolokalisierungsinformationen nicht ersetzen.

Was tun, wenn ein Lieferant trotz Eskalation keine Daten liefern kann?

Dann muss geprüft werden, ob die betroffene Ware für den geplanten EUDR-relevanten EU-Marktvorgang überhaupt verwendet werden kann oder eine alternative Bezugsquelle erforderlich ist.

Primärquellen

Diese Seite erläutert die EUDR-Perspektive und ersetzt keine Rechtsberatung zum chinesischen Vermessungs-, Karten-, Cybersecurity- oder Datenrecht. Die lokale Zulässigkeit muss für den konkreten Datenprozess geprüft werden.