Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein Gesetz, welches – zunächst auf Bundesebene (eine europäische Variante davon wird den Unternehmen als Nächstes bevorstehen) – dazu da ist, hohe westliche Menschenrechtsstandards entlang der Lieferketten durchzusetzen. Frei nach dem Motto, wenn andere Staaten nicht unsere Standards adaptieren wollen, dann zwingen wir eben unsere Industrie dazu, diese Standards für uns zu etablieren.
Leider wurde hier ein irreführender Begriff gewählt, da dieses Gesetz mitnichten nur die Menschenrechte entlang der Lieferkette schützt – oder wären Sie darauf gekommen– dass es zu den Menschenrechten zählt, dass Ihre Partner in der Lieferkette keinen übermäßig hohen Wasserverbrauch haben dürfen?
Durch die Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe wurde ein Raum mit kaum abwägbaren Risiken geschaffen, erst recht, da dieses Gesetz den direkten Durchgriff des Arbeiters aus Kambodscha auf die deutsche Firma bietet, auch wenn diese lediglich ein Produkt von dessen Arbeitgeber bezieht, welcher den Verstoß zu verantworten hat.
Ein zweischneidiges Schwert sind die mit diesem Gesetz neu eingeführten Bemühungspflichten. Dies entlastet ein Unternehmen im Falle eines Verstoßes innerhalb der Lieferkette zwar, sofern es sich ausreichend um eine Vermeidung bemüht hat, jedoch kann ein Unternehmen im Gegenzug auch bestraft werden, sofern kein Verstoß vorliegt, aber ein Bemühen nicht (in ausreichendem Umfang) nachgewiesen werden kann. Dies kann z.B. eintreten, wenn Sie mit einem deutschen Zulieferer zusammenarbeiten. Sie werden selbstverständlich davon ausgehen, dass der deutsche Zulieferer in seinem Betrieb alles was von diesem Gesetz umfasst wird, auch einhält. Vermutlich wird dies auch so der Fall sein. Da Sie sich aber in diesem Falle schlichtweg auf das verlassen, was bei uns üblich ist, verstoßen Sie gegen eben diese Bemühungspflicht. Da auch ein Verbandsklagerecht im Rahmen des LkSG existiert, werden wohl schon bald Vereine, die ihr Geld unter dem moralischen Nimbus der Umwelt- oder Menschenrechte verdienen, ergründen, wie sie ihren Profit durch dieses Instrument maximieren können. Ein bekanntes Beispiel mit 3 Buchstaben in der Abkürzung hilft der Umwelt ja stetig und enorm, indem es kleine Autohändler wegen einer marginalen Formverletzung bei Werbeanzeigen/Schaufensteraushängen abmahnt. So kann sich das 7-köpfige Führungsteam dieses gemeinnützigen Vereines auch im Schnitt ca. 110.000 Euro Jahresgehalt gönnen. Darum sollten Sie solche Unsitten besser nicht mit Ihrem hart erwirtschafteten Geld unterstützen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
Auch negative Auswirkungen auf die Umwelt zählen zu den Menschenrechten
Ihre Zuliefer dürfen keine bei uns verbotenen Stoffe verwenden, beispielsweise eine Brandschutzdämmung mit Asbest im Betrieb
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
Beschwerdemechanismus einrichten und eine zuständige Stelle benennen
Transparent öffentlich berichten
Unverzüglich und zwingend Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung zu beenden
Konkreter Plan zur Minimierung und Vermeidung, wenn die Verletzung nicht absehbar beendet werden kann
Anlassbezogen – falls ein Verstoß möglich ist
Demonstrationen, Naturkatastrophen, politische Änderungen etc., all das kann ein konkreter Anlass zur Kontrolle der Mittelbaren Zulieferer sein
Eine unverzügliche Analyse des Risiko
Es muss ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umgesetzt werden
Es müssen Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher verankert werden
Im schlimmsten Falle müssen Sie die Geschäftsbeziehung zum Lieferranten einstellen
Auch kleinere Umweltabkommen wie das Baseler Abkommen müssen entlang der Lieferkette eingehalten werden
Lieferantenüberwachung, Maßnahmen etc., alles muss protokolliert werden, dass BAFA kontrolliert diese Protokolle
Nicht nur Werksproduktion, auch Softwareprodukte etc. sind Teil der Lieferkette! Das Nutzen einer Software, welche in Teilen in Indien programmiert wurde, kann bereits zu Problemen führen
Die Zentrale Frage ist eben, was denn nun dieses neue Gesetz konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.
Die Chancen stehen zudem hoch, dass die EU im Laufe des Jahres 2022 ein ähnliches Gesetz verabschiedet, in dem der Adressatenkreis allerdings von vorne herein deutlich weiter gefasst sein soll. So steht es zur Debatte, dass Unternehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtet werden sollen oder Unternehmen, welche in entsprechenden Risikobereichen arbeiten – unabhängig von der Größe.
Hierbei ist zu beachten, dass Subunternehmen innerhalb des Konzernes, sowie denen ähnlich gestellte Unternehmen, hinzugerechnet werden.
Jedoch kann es mittelbar im Prinzip jedes Unternehmen treffen, welches selbst Teil einer Lieferkette ist. Wenn Ihr Unternehmen mit größeren Unternehmen zusammenarbeitet, so werden Sie durch dieses Unternehmen verpflichtet werden die Standards des LkSG einzuhalten. Auch wenn Sie in Zukunft Aufträge von solchen Unternehmen erhalten wollen oder öffentliche Aufträge, so wird sie vermutlich die Verpflichtung das LkSG einzuhalten treffen oder es wird zumindest ein signifikanter Wettbewerbsnachteil sein, dies nicht zu tun. Auch werden die zunehmend kritischen Verbraucher es gerne sehen, wenn Sie damit werben können, dass Ihr Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette achtet. Wie steht Ihr Produkt dar, wenn Ihr direkter Konkurrent ein Siegel auf seiner Ware platziert, welches die Einhaltung des LkSG bescheinigt? Implizit wird Ihrem Produkt – ohne ein solches Siegel – wohl der Ruf anhängen, dass es unter unmenschlichen Zuständen hergestellt werden muss.
Das Gesetz schreibt eine Reihe mehr oder weniger konkret formulierter Maßnahmen vor, welche Sie auf jeden Fall treffen müssen. Diese unterscheiden sich je nachdem wie „weit“ die betroffene Stelle in der Lieferkette entfernt ist. Es normiert zahlreiche Punkte, auf deren Einhaltung Sie je nach den Umständen achten müssen oder zumindest nach allen Möglichkeiten auf die Einhaltung einwirken müssen. Ferner müssen Lieferanten periodisch und/oder anlassbezogen auf die fortlaufende Einhaltung kontrolliert werden. Über all diese Punkte herrschen ausführliche Dokumentationspflichten.
Die Einhaltung dieses Gesetzes wird durch das BAFA direkt, sowie durch die Beschwerdemöglichkeit seitens Betroffener und der gewillkürten Prozessstandschaft durch inländische Gewerkschaften und NGO´s bezüglich zumindest deliktsrechtlicher Ansprüche, sichergestellt.
Das Sanktionsregime des LkSG hat es in sich. Das BAFA kann 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder bis zu 8 Millionen Euro als Bußgeld verhängen. Der Jahresumsatz wird aus dem weltweiten Umsatz aller juristischen Personen, die als wirtschaftliche Einheit operieren, ermittelt. Noch schlimmer kann es werden, da eine Abschöpfung des erlangten Vermögensvorteiles nach §17 IV OWiG vorgenommen werden kann. Je nachdem was die Behörde als erlangter Vermögensvorteil errechnet, können diese Beträge kritisch hoch ausfallen.
Ferner kann ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge die Folge sein.
Wir bieten eine
Checkliste an, mit der Sie die wichtigsten Punkte welche dieses Gesetz betreffen, für Ihr Unternehmen kontrollieren können.