CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung und bringt tiefgreifende Änderungen für Unternehmen mit sich.

Sie zielt darauf ab Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zu verbessern. Die CSRD ersetzt die bisherige Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich erheblich, um sicherzustellen, dass Unternehmen in der Europäischen Union (EU) systematisch über ihre ökologischen, sozialen und gouvernanten Aspekte berichten.


Hauptmerkmale der CSRD:


  • Erweiterter Anwendungsbereich:
  • Die CSRD gilt nicht nur für große börsennotierte Unternehmen, sondern auch für große nicht börsennotierte Unternehmen. Damit sollen mehr Unternehmen in die Pflicht genommen werden, transparent über ihre nachhaltigen Praktiken zu berichten.
  • Verpflichtende Berichterstattung:
  • Unternehmen müssen umfassende Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die nicht nur Umweltaspekte, sondern auch soziale und governance-relevante Themen abdecken. Dies umfasst Informationen über Umweltauswirkungen, soziale Belange, Arbeitnehmerrechte, Geschäftsmodelle sowie Diversität und Inklusion.
  • Digitale Berichterstattung:
  • Die CSRD setzt verstärkt auf digitale Lösungen für die Berichterstattung. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Berichte im ESEF-Format (European Single Electronic Format) zu erstellen. Dies fördert die Standardisierung und verbessert die Zugänglichkeit der Informationen.
  • Überprüfung der Berichte durch Wirtschaftsprüfer:
  • Um die Zuverlässigkeit der Berichte zu gewährleisten, sollen diese von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüft werden. Dies stärkt das Vertrauen der Stakeholder in die gemeldeten Informationen.
  • Verpflichtende nichtfinanzielle Schlüsselkennzahlen (NFK):
  • Unternehmen müssen bestimmte nichtfinanzielle Schlüsselkennzahlen in ihren Berichten offenlegen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies trägt dazu bei, dass Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Berücksichtigung von Lieferkettenaspekten:
  • Die CSRD verlangt eine verstärkte Fokussierung auf Lieferkettenaspekte. Unternehmen müssen über Umweltauswirkungen und menschenrechtliche Aspekte entlang ihrer Lieferketten berichten, um mögliche Risiken und Chancen zu identifizieren.



Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:


  • Anwendungsbereich: Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Schätzungsweise 49.000 Unternehmen EU-weit werden von den neuen Vorschriften betroffen sein. Dazu gehören:
  • Große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind.
  • Drittstaatenunternehmen, die in der EU einen Umsatz von 150 Mio. Euro erzielen, sowie deren Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen mit entsprechenden Größenkriterien.
  • Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.


  • Zeitlicher Rahmen: Die Berichtsanforderungen der CSRD gelten schrittweise:
  • Ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.
  • Ab dem 1. Januar 2026: Kapitalmarkt­orientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.


  • Ziele der CSRD:
  • Schließung von Lücken: Die Richtlinie soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen.
  • Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen sollen umfassender über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten.


Die CSRD ist seit dem 5. Januar 2023 in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Unternehmen sollten sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um transparente und umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.


Achtung


Im bilanzrechtlichen Sinne bezieht sich die Definition von großen Unternehmen auf bestimmte Kriterien, die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt sind. Hier sind die relevanten Merkmale:

  1. Bilanzsumme: Unternehmen gelten als groß, wenn ihre Bilanzsumme mindestens 25 Millionen Euro beträgt.
  2. Umsatzerlöse: Ein Unternehmen wird ebenfalls als groß eingestuft, wenn es Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro erzielt.
  3. Beschäftigtenzahl: Unternehmen mit mindestens 500 Arbeitnehmern werden ebenfalls als große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne betrachtet.


Diese Kriterien dienen dazu, den Anwendungsbereich der CSRD zu definieren und sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Schwellenwerte überschreiten, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten.




Nachhaltigkeitsberichterstattung leicht gemacht!


Unsere Experten unterstützen Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Wir bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Sie die neuen Anforderungen erfüllen und transparente Nachhaltigkeitsberichte erstellen können.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  1. Beratung und Schulung: Wir helfen Ihnen, die CSRD-Richtlinie zu verstehen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung zu planen. Unsere Workshops und Schulungen vermitteln Ihnen das notwendige Wissen.
  2. Datenmanagement und -analyse: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung, Verwaltung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten. Effiziente Datenverarbeitung ist der Schlüssel zu aussagekräftigen Berichten.
  3. Berichterstellung: Unsere Experten erstellen maßgeschneiderte Nachhaltigkeitsberichte, die den Anforderungen der CSRD entsprechen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Berichte klar, präzise und aussagekräftig sind.
  4. Kommunikation und Stakeholder-Engagement: Wir helfen Ihnen, Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu kommunizieren und mit Ihren Stakeholdern in einen Dialog zu treten. Transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen.

Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu heben. Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen!


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