CSDDD

Wir berücksichtigen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetz in Ihrem Betrieb bereits die kommenden Anforderungen durch die CSDDD, was Zeit, Personal und Geld spart.

Durch eine kluge Umsetzung des LkSG können Sie Ihr Unternehmen optimal auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

„Europäisches Lieferkettengesetz“ (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive)

Oder kurz: CSDDD



EU-Lieferkettengesetz: Auswirkungen und Unterstützung für KMU


Das EU-Lieferkettengesetz betrifft indirekt fast alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), da größere Unternehmen gezwungen sind, ihre Lieferketten strikter zu überwachen. In Kombination mit den erweiterten CSR-Berichtspflichten entstehen viele neue Aufgaben. Wir unterstützen Sie dabei gerne.



Was bedeutet CSDDD?


Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde verabschiedet und bringt deutliche Verschärfungen im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit sich. Ziel ist es, Unternehmen zu verpflichten, Mindeststandards für Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsschutz in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich und schließt „etablierte Geschäftsbeziehungen“ sowie nachgelagerte Lieferanten ein, was eine strengere Überwachung der gesamten Lieferkette zur Folge hat.



Wichtige Änderungen und Anforderungen


  • Erweiterte Lieferkettenverantwortung: Die Definition der Lieferkette wird weiter gefasst, was eine umfassendere Überwachung erfordert.
  • Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen haften zivilrechtlich bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten. Es drohen umsatzabhängige Bußgelder, Ausschlüsse von Vergabeverfahren und öffentlichen Förderungen.
  • Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen mit Haftungsregeln: Unternehmen müssen ihre Geschäftsstrategien an der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und dem Pariser Klimaschutzabkommen ausrichten.



Erweiterte Berichtspflichten auch durch durch die CSRD



Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen weitergehende Berichtspflichten auf Unternehmen zu. Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen in Deutschland wird von derzeit rund 550 auf schätzungsweise 15.000 Unternehmen ansteigen. Die CSRD gilt unter anderem für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Über 40 Millionen Euro Umsatz
  • Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme



Erweiterung des Private-Public-Enforcements


Der Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie sieht vor, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen das Recht haben, Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens vorzubringen. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu § 14 LkSG keine persönliche Betroffenheit nachgewiesen werden muss. Dies öffnet die Möglichkeit für NGOs und Wettbewerber, Verstöße zu melden, ohne dass eine direkte Betroffenheit vorliegen muss.



Unsere Unterstützung


Wir bieten umfassende Dienstleistungen, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen:

  • Beratung zur Nachhaltigkeitsstrategie: Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Datenmanagement und -analyse: Unterstützung bei der Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erstellung von CSRD-konformen Berichten.
  • Audit und Zertifizierung: Durchführung unabhängiger Audits und Zertifizierungen.
  • Schulung und Weiterbildung: Schulungen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen und Best Practices.
  • Technologische Lösungen: Implementierung von Softwarelösungen zur Unterstützung des Nachhaltigkeitsmanagements.
  • Risikomanagement: Identifikation und Management von Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Lieferkette.
  • Stakeholder-Engagement: Management des Engagements mit relevanten Stakeholdern.
  • Lieferkettenanalyse: Analyse und Optimierung der Lieferketten in Bezug auf Nachhaltigkeit.
  • Benchmarking und Best Practices: Vergleich mit Branchenstandards und Implementierung bewährter Verfahren.


Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch langfristig nachhaltige und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle entwickelt.




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