Das VerpackDG gilt seit 12. August 2026. Die ZSVR hat LUCID- und Rolleninformationen auf den neuen Rechtsrahmen umgestellt. Altprozesse aus dem früheren VerpackG sollten nicht ungeprüft fortgeführt werden.
PPWR und deutsches Verpackungsrecht greifen ineinander
Seit dem 12. August 2026 gilt die Packaging and Packaging Waste Regulation unmittelbar in der EU. Für Unternehmen mit Verpackungen in Deutschland kommt zusätzlich das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz hinzu.
Das VerpackDG schafft den nationalen Rahmen für Themen, die weiterhin nationale Zuständigkeiten, Registrierungs-, EPR- und Vollzugsprozesse benötigen.
Welche Themen das VerpackDG praktisch prägt
Zu den zentralen Bereichen gehören Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen, Bevollmächtigung sowie Zulassungs- und Aufsichtsfragen.
Damit bleibt für Deutschland eine eigenständige Compliance-Ebene bestehen, die nicht aus der PPWR allein abgeleitet werden kann.
LUCID bleibt ein zentraler Prozess
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihre Informationen auf den Rechtsstand seit dem 12. August 2026 umgestellt. Unternehmen finden dort unter anderem Hinweise zu Rollen, Registrierungen, Bevollmächtigten und Datenmeldungen.
Die Rollenlogik der PPWR muss deshalb mit den tatsächlichen nationalen LUCID- und EPR-Prozessen zusammengeführt werden.
Übergänge nicht übersehen
Das VerpackDG enthält verschiedene Übergangsregelungen und Fortgeltungen. Unternehmen sollten deshalb weder davon ausgehen, dass alle bisherigen Prozesse automatisch entfallen, noch dass sie unverändert weitergeführt werden können.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
- Rolle nach PPWR und VerpackDG je Verpackungsfall abgleichen.
- LUCID-Registrierung und Stammdaten überprüfen.
- Systembeteiligung und Datenmeldungen gegen den neuen Rechtsrahmen prüfen.
- Bevollmächtigten- und Zulassungsfragen gesondert bewerten.
- Übergangsregelungen dokumentiert in den Umsetzungsplan aufnehmen.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.