PPWR / EU-Recyclingmarkt · Analyse & Handlungsempfehlungen

PPWR – Italien fordert neue Handelsregeln und stärkere Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten

12. Oktober 2026 | EU-Umweltrat | Ratsdokument ST 14077/26

Veröffentlicht 16. Oktober 2026Anlass 12. Oktober 2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Italien hat dem EU-Umweltrat am 12. Oktober 2026 ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des europäischen Kunststoffrecyclingmarktes vorgelegt. Gefordert werden getrennte Zollcodes für Neu- und Recyclingkunststoffe, ein EU-weites Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem sowie stärkere Kontrollen importierter Rezyklate. Italien regt außerdem an, Zwischenziele für die Rezyklatquoten der PPWR zu prüfen, Vorgaben auf weitere Produktgruppen auszudehnen und eine mögliche CBAM-Erweiterung auf Polymere zu untersuchen. Ergänzend werden steuerliche Fördermaßnahmen, harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und Erleichterungen beim innereuropäischen Rezyklathandel vorgeschlagen. Rechtsstatus: Politische Initiative Italiens gemäß Ratsdokument ST 14077/26 vom 9. Oktober 2026. Weder die PPWR noch CBAM wurden dadurch geändert.

Rechtsstatus Politische Initiative Italiens; keine geltende Rechtsänderung.

Ausgangslage

Italien hat dem Rat der Europäischen Union ein Maßnahmenpapier zur Stabilisierung des europäischen Marktes für sekundäre Kunststoffrohstoffe vorgelegt.

Nach Darstellung der italienischen Regierung steht der europäische Kunststoffrecyclingsektor unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Niedrige und schwankende Preise für neue Kunststoffe, hohe Energiekosten, uneinheitliche Absatzmärkte und problematische Importe belasten die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Recyclingunternehmen.

Italien verweist dabei ausdrücklich auf Importe von Neuware, die teilweise als Recyclingmaterial deklariert werde.

Die Initiative betrifft mehrere Rechtsbereiche. Besonders relevant sind die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR), das EU-Zollrecht, die Abfallgesetzgebung und mögliche künftige Änderungen des CO₂-Grenzausgleichssystems CBAM.

Getrennte Zollcodes und Zertifizierung importierter Rezyklate

Ein zentraler Vorschlag betrifft die Unterscheidbarkeit von Neuware und Recyclingmaterial an der EU-Außengrenze.

  • Getrennte Zolltarifpositionen beziehungsweise Zollcodes für neue und recycelte Polymere.
  • Ein europäisches Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem für Recyclinganteile.
  • Unabhängige Überprüfungen durch akkreditierte Stellen.
  • Prüfungen und Audits von Produktionsanlagen in Drittstaaten.
  • Eine stärkere Nachweispflicht der Importeure.

Zusätzlich sollen die Marktüberwachung und die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und nationalen Kontrollstellen verbessert werden.

Auch die mögliche Ausdehnung von CBAM auf Polymere soll untersucht werden.

Eine solche Erweiterung ist mit dem italienischen Vorschlag noch nicht beschlossen.

Rezyklatquoten der PPWR als industriepolitisches Instrument

Die PPWR enthält bereits verbindliche Vorgaben für Recyclinganteile bestimmter Kunststoffverpackungen.

Italien möchte prüfen lassen, ob zusätzliche Zwischenziele auf dem Weg zu den vorgesehenen PPWR-Rezyklatquoten technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Außerdem schlägt die Regierung vor, Recyclinganteilsanforderungen schrittweise auf weitere Produktgruppen auszudehnen.

  • Automobilprodukte.
  • Bauprodukte.
  • Elektro- und Elektronikgeräte.
  • Langlebige Konsum- und Industriegüter.

Für die Anrechnung auf europäische Rezyklatziele sollen importierte Materialien gleichwertige Standards erfüllen.

Darüber hinaus regt Italien an, bei der öffentlichen Beschaffung verbindliche Kriterien für Recyclingkunststoffe einzuführen.

Steuerliche und wirtschaftliche Fördermaßnahmen

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Wirtschaftlichkeit des Recyclings innerhalb der EU.

Italien schlägt unter anderem vor, europäische Beihilferegeln anzupassen, um steuerliche Anreize für Rezyklateinsatz und Recyclinginvestitionen zu ermöglichen.

Weitere Vorschläge betreffen Entlastungen bei Energiekosten, zeitlich begrenzte Unterstützung für schwer vermarktbare Kunststofffraktionen und die Prüfung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für Produkte mit hohen zertifizierten Recyclinganteilen.

Auch Fördermöglichkeiten über europäische Finanzierungsinstrumente und Mechanismen zur Stabilisierung von Erlösen werden angesprochen.

Diese Maßnahmen sind bislang politische Forderungen. Unternehmen können daraus noch keine unmittelbaren Förderansprüche ableiten.

Einheitliche Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft

Italien unterstützt grundsätzlich harmonisierte europäische Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffabfällen.

Gleichzeitig warnt die Regierung vor Anforderungen, die gegenwärtig verwertbare Kunststoffströme aus dem Markt verdrängen könnten.

Besonders wichtig sind aus italienischer Sicht differenzierte Qualitätsanforderungen für gemischte Kunststoffabfälle und praktikable Übergangsregelungen.

Weitere Forderungen betreffen die Berücksichtigung etablierter industrieller Verwertungswege sowie die spätere Entwicklung geeigneter Kriterien für chemische Recyclingverfahren.

Auch Erleichterungen bei der Anwendung chemikalienrechtlicher Regeln auf zurückgewonnene Stoffe werden zur Prüfung vorgeschlagen.

Bedeutung für Industrie und Verpackungswirtschaft

Das Maßnahmenpaket zeigt, dass die Diskussion um Rezyklatquoten zunehmend mit Handels-, Zoll- und Industriepolitik verknüpft wird.

Für Hersteller, Verarbeiter und Importeure von Kunststoffmaterialien könnten insbesondere strengere Herkunfts- und Zertifizierungsnachweise relevant werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen hätten bei entsprechender späterer Umsetzung Auswirkungen auf:

  • Die Beschaffung und Importabwicklung von Kunststoffrezyklaten.
  • Die Dokumentation und Nachweisführung über Recyclinganteile.
  • Lieferantenqualifizierung und Rückverfolgbarkeit.
  • Die Preis- und Verfügbarkeitsentwicklung von Recyclingkunststoffen.
  • Die Produktplanung in Verpackung, Automobilindustrie, Bauwirtschaft und Elektroindustrie.

Handlungsempfehlungen und rechtliche Bewertung

Unternehmen sollten bestehende PPWR-Anforderungen weiterhin anhand des geltenden Rechts umsetzen.

Zusätzlich empfiehlt sich, die Verfügbarkeit belastbarer Lieferantennachweise für Recyclinganteile sowie die Abhängigkeit von importierten Rezyklaten zu überprüfen.

Bei langfristigen Einkaufs- und Produktentscheidungen sollten mögliche europäische Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen bereits beobachtet werden.

Eine sofortige Anpassung der Zolltarifierung oder zusätzliche Zertifizierung allein aufgrund des italienischen Ratsdokuments ist dagegen nicht erforderlich.

Das Dokument ST 14077/26 ist eine politische Initiative Italiens für die Sitzung des EU-Umweltrates am 12. Oktober 2026.

Es handelt sich weder um einen förmlichen Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission noch um einen Beschluss zur Änderung der PPWR, der CBAM-Verordnung oder anderer geltender Vorschriften.

Die weitere Entwicklung hängt insbesondere von möglichen Initiativen der Europäischen Kommission und dem anschließenden europäischen Rechtsetzungsverfahren ab.

Die italienische Initiative verdeutlicht den wachsenden Druck, europäische Recyclingziele durch wirksame Markt- und Handelsinstrumente zu unterstützen. Für die Industrie können daraus mittelfristig zusätzliche Anforderungen an Materialnachweise und Lieferketten entstehen.

Primärquellen und amtliche Unterlagen

Fachliche Einordnung auf Grundlage des Ratsdokuments ST 14077/26 und des am 16. Oktober 2026 geprüften Rechtsstands. Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.