Betroffen sind unter anderem bestimmte Verpackungen für weniger als 1,5 kg vorverpacktes frisches Obst und Gemüse sowie ausgewählte Verpackungen im Hotel-, Gastronomie- und Cateringbereich. Für den italienischen Markt ist eine gesonderte Verpackungsprüfung erforderlich.
Welche Verpackungen das Dekret erfasst
Der italienische Text verlangt für mehrere definierte Kategorien, dass sie bei der erstmaligen Bereitstellung auf dem nationalen Markt durch akkreditierte Stellen als biologisch abbaubar und kompostierbar nach UNI EN 13432 oder einem auf europäischer Ebene anerkannten gleichwertigen Standard zertifiziert sind.
- Einwegkunststoffverpackungen für weniger als 1,5 kg vorverpacktes frisches Obst und Gemüse.
- Bestimmte mit Lebensmitteln oder Getränken befüllte Einwegkunststoffverpackungen für den Verbrauch in Hotel, Gastronomie und Catering.
- Bestimmte Einzelportionen für Würzmittel und vergleichbare Produkte im HoReCa-Bereich.
- Bestimmte flexible Einwegverpackungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte im Beherbergungsbereich.
Warum das trotz PPWR eine nationale Besonderheit ist
Das Dekret beruft sich ausdrücklich auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der PPWR. Der nationale Gesetzgeber nutzt damit einen von der europäischen Verordnung vorgesehenen Spielraum für bestimmte kompostierbare Verpackungen.
Für Unternehmen mit Vertrieb in mehrere EU-Staaten folgt daraus ein wichtiger Praxispunkt. Eine EU-weit harmonisierte Verpackungsstrategie kann weiterhin nationale Sonderregeln enthalten, wenn die PPWR dies ausdrücklich zulässt.
Stand des italienischen Gesetzgebungsverfahrens
Das Dekret trat am 8. August 2026 in Kraft und musste anschließend parlamentarisch in ein Gesetz umgewandelt werden. Der Senat beschloss die Umwandlung mit Änderungen am 23. September.
Die Abgeordnetenkammer hat die Umwandlung am 1. Oktober 2026 endgültig beschlossen. Der parlamentarische Status wurde zuletzt als endgültig beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht ausgewiesen. Für die endgültige operative Prüfung ist deshalb der veröffentlichte Umwandlungstext maßgeblich.
Was Unternehmen mit Italiengeschäft prüfen sollten
- Welche Verpackungen tatsächlich in die italienischen Kategorien fallen.
- Ob bestehende Materialien nach UNI EN 13432 oder einem anerkannten gleichwertigen Standard zertifiziert sind.
- Ob Zertifikate von akkreditierten Stellen vorliegen und den konkreten Verpackungstyp abdecken.
- Ob Einkauf und Verpackungsentwicklung Italien als eigenen regulatorischen Marktfall berücksichtigen.
- Den endgültig veröffentlichten Umwandlungstext auf Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Dekret prüfen.
Einordnung
Die italienische Regel zeigt, dass PPWR-Compliance nicht ausschließlich durch das Lesen des EU-Grundtexts erledigt ist. Wo die Verordnung nationale Spielräume lässt, müssen Vertriebs- und Verpackungsstrategien auch die jeweilige nationale Ausgestaltung berücksichtigen.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- Gazzetta Ufficiale – Decreto-Legge 7 agosto 2026, n. 143
- Senato della Repubblica – Iter S.2020 / C.3118
- Camera dei deputati – C.3118
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.