Solange die Verordnung nicht geändert ist, bleibt der 1. Januar 2027 für die MRV-bezogenen Importanforderungen maßgeblich. Unternehmen sollten ihre Umsetzung daher nicht stoppen, sondern eine mögliche Fristverschiebung als Szenario behandeln.
Was bekannt ist und was noch nicht
Die Meldung über eine mögliche Verschiebung beruhte zunächst auf einer belastbaren Medienberichterstattung über Vorbereitungen der Kommission. Eine rechtswirksame Friständerung entsteht daraus nicht.
Die geltende Methanverordnung sieht weiterhin vor, dass Importeure ab 1. Januar 2027 für bestimmte Lieferverträge die Gleichwertigkeit von Monitoring, Reporting und Verifizierung auf Produzentenebene nachweisen müssen. Auch die von der Kommission am 22. September aktualisierten Q&A arbeiten weiterhin mit diesem Datum.
Warum der 1. Januar 2027 operativ relevant bleibt
Für Verträge, die am oder nach dem 4. August 2024 geschlossen oder erneuert wurden und am 1. Januar 2027 noch bestehen, greifen die Anforderungen aus Artikel 28. Für ältere Verträge sieht die Verordnung eine Pflicht zu angemessenen Bemühungen vor.
Die Kommissions-Q&A betonen, dass fehlende Informationen nicht einfach folgenlos bleiben. Unternehmen müssen ihre Bemühungen dokumentieren und gegenüber den zuständigen Behörden begründen können.
Wie Unternehmen mit der möglichen Verschiebung umgehen sollten
Eine angekündigte oder diskutierte Verschiebung ist kein geändertes Recht. Prozesse sollten bis zu einem veröffentlichten Änderungsrechtsakt auf den geltenden Termin ausgerichtet bleiben.
- Verträge und Lieferketten nach Anwendungsfall strukturieren.
- Nachweise zu MRV-Gleichwertigkeit und Lieferantenbemühungen weiter einholen.
- Vertragsklauseln und Eskalationswege vorbereiten.
- Eine mögliche Verschiebung in Projektplanung und Ressourcensteuerung als Alternativszenario berücksichtigen.
- Rechtsänderung und amtliche Guidance eng überwachen.
Einordnung
Die Meldung ist ein gutes Beispiel dafür, warum Compliance Watch Rechtsstatus und politische Ankündigung trennen muss. Eine Verschiebung könnte erhebliche praktische Entlastung bringen. Bis zu einer formellen Änderung bleibt sie aber eine erwartete Entwicklung und keine neue Frist.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- EU-Kommission – Methane Regulation import requirements, zuletzt aktualisiert 22.09.2026
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/1787
- Reuters – Bericht über geplante Verschiebung, 28.09.2026
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.