Die FLR gilt erst ab Dezember 2027, die Kommission baut aber bereits Leitlinien, Informationskanäle und Unterstützungsinstrumente auf. Unternehmen sollten vorhandene Lieferketten-Risikoprozesse nutzen, statt kurz vor dem Anwendungsbeginn eine isolierte FLR-Struktur aufzubauen.
Was die Kommission bereitstellt
Die FLR-Seite der Kommission bündelt Informationen zum Untersuchungs- und Durchsetzungsprozess, Guidance zur Übermittlung von Informationen, Hinweise zur künftigen Risiko-Datenbank und Schulungsangebote.
Am 14. September 2026 fand ein allgemeiner Launch-Termin zum Preparedness-Paket statt. Am 16. September folgte eine Veranstaltung mit besonderem Fokus auf KMU.
Wann die Verordnung gilt
Die Verordnung (EU) 2024/3015 gilt grundsätzlich ab dem 14. Dezember 2027. Sie verbietet das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Ausführen von Produkten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, nach Maßgabe der Verordnung.
Auch Unternehmen, die nicht selbst Gegenstand einer Untersuchung sind, können mittelbar betroffen sein, wenn Kunden, Lieferanten oder Behörden Informationen zur Herkunft und zu Risiken in der Lieferkette verlangen.
Was sich schon heute sinnvoll vorbereiten lässt
- Bestehende menschenrechtliche Risikoanalysen auf FLR-relevante Produkt- und Herkunftsrisiken abbilden.
- Lieferanten- und Produktionsstandorte möglichst transparent dokumentieren.
- Nachweise zu Risikoidentifikation, Prävention und Abhilfemaßnahmen strukturiert aufbewahren.
- Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Compliance, Qualität und Legal klären.
- Künftige EU-Risikodatenbank und behördliche Guidance in das Monitoring aufnehmen.
Einordnung
Das Preparedness-Paket ändert den Anwendungsbeginn nicht. Sein Wert liegt darin, dass Unternehmen schon vor 2027 erkennen können, welche Daten und Prozesse später für belastbare Auskünfte erforderlich sein werden. Besonders sinnvoll ist die Verzahnung mit bestehenden LkSG-, CSDDD- oder Lieferantenrisikoprozessen.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.