Wegen des European Product Act besteht heute noch keine neue Rechtspflicht. Unternehmen sollten laufende DPP-, Batteriepass-, PPWR- und Produktdatenprojekte aber so aufbauen, dass Produktidentität, Wirtschaftsakteure, Konformitätsnachweise und technische Dokumentation später horizontal nutzbar sind.
Die Vorlage wurde verschoben
Die Europäische Kommission wollte den European Product Act ursprünglich am 6. Oktober 2026 vorlegen. Dieser Termin ist entfallen. Der Vorschlag soll nach den derzeit verfügbaren Informationen gemeinsam mit Änderungen des sektoralen Harmonisierungsrechts zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Ein neuer offizieller Termin wurde bislang nicht genannt.
Einen verabschiedeten oder offiziell vorgelegten European Product Act gibt es derzeit nicht. Verbindliche neue Pflichten lassen sich aus dem geleakten Entwurf deshalb nicht ableiten.
Die Initiative bleibt im Kommissionsprogramm
Der European Product Act bleibt als geplante Initiative zur Überarbeitung des New Legislative Framework, der Marktüberwachung und des Normungsrechts im Arbeits- und Umsetzungsprogramm der Kommission verankert. Die Verschiebung betrifft damit den Zeitpunkt der Vorlage, nicht die grundsätzliche politische Zielrichtung.
Was der bekannt gewordene Entwurf erkennen lässt
Ein im September 2026 bekannt gewordener Entwurf würde zentrale Elemente des horizontalen Produktrechts in einer unmittelbar geltenden Verordnung zusammenführen. Nach den vorliegenden Analysen sollen dabei insbesondere der Beschluss 768/2008/EG, die Verordnung (EG) 765/2008 und die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 zusammengeführt beziehungsweise ersetzt werden.
Diese Punkte sind Entwurfsstand. Inhalt, Fristen, Sanktionen und konkrete Pflichten können sich bis zum offiziellen Kommissionsvorschlag und im anschließenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Der DPP könnte zum horizontalen Konformitätsinstrument werden
Für Unternehmen besonders relevant ist die vorgesehene Rolle des digitalen Produktpasses. Der Entwurf behandelt den DPP nicht mehr ausschließlich als Instrument einzelner Nachhaltigkeits- oder Produktregelwerke. Er würde ihn zu einem horizontalen Träger von Konformitätsinformationen weiterentwickeln.
Produktkennung, Hersteller- und Importeurdaten, Konformitätsinformationen, technische Dokumentation und weitere Nachweise könnten dadurch zunehmend über eine gemeinsame digitale Infrastruktur bereitgestellt werden.
Die Richtung ist politisch bereits angelegt. Das Europäische Parlament hat einen horizontalen und interoperablen DPP gefordert und sieht ihn als mögliche zentrale Schnittstelle für Marktüberwachung, Safety Gate und den künftigen EU Customs Data Hub.
Online-Marktplätze und Marktüberwachung
Der Entwurf geht auch bei Online-Marktplätzen deutlich weiter. Danach müssten Plattformen Produkt- und DPP-Informationen bereits vor einem Listing prüfen. Gleichzeitig soll die Marktüberwachung stärker digitalisiert und enger mit Zoll- und Produktdaten verknüpft werden.
Gerade diese Elemente könnten die praktische Durchsetzung verändern. Ein unvollständiger oder widersprüchlicher Datensatz wäre dann nicht nur ein Dokumentationsproblem, sondern könnte unmittelbar zu einer Sperrung eines Angebots oder zur Aussetzung einer Sendung führen.
Die Zukunft der CE-Kennzeichnung ist offen
Der geleakte Entwurf sieht eine stärkere Digitalisierung der CE-Kennzeichnung vor. Gleichzeitig gibt es politische Forderungen, die physische Kennzeichnung beizubehalten. Unternehmen sollten deshalb aus dem Entwurf noch keine künftige Kennzeichnungsstrategie ableiten.
Warum die Entwicklung trotzdem schon heute relevant ist
Viele Unternehmen bauen derzeit ohnehin Datenstrukturen für Batteriepass, ESPR-DPP und PPWR auf. Genau diese Infrastruktur könnte später auch für einen horizontalen Produktpass genutzt werden.
Wer Produktidentität, Wirtschaftsakteure, Konformitätsnachweise und technische Dokumentation heute in getrennten Insellösungen pflegt, riskiert später unnötige Migrationen und doppelte Datenhaltung. Eine gemeinsame Datenbasis ist deshalb auch ohne neue EPA-Pflicht sinnvoll.
Handlungsempfehlung
- Keine Kennzeichnungen oder Prozesse allein auf Basis des geleakten Entwurfs umstellen.
- Laufende DPP-, Batteriepass-, PPWR- und Produktdatenprojekte auf gemeinsame Datenmodelle ausrichten.
- Produktidentität, Hersteller, Importeur, verantwortliche Person und Konformitätsnachweise strukturiert verknüpfen.
- Technische Dokumentation so organisieren, dass sie später auch digital und maschinenlesbar bereitgestellt werden kann.
- Den offiziellen Kommissionsvorschlag als nächsten verbindlichen Prüfpunkt beobachten.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- KAN – Kommission verschiebt Teil des angekündigten Europäischen Produktpakets, 06.10.2026
- EU-Kommission – Competitiveness implementation tracker: European Product Act
- EPRS – EU market surveillance and product compliance: Implementation takeaways
- Europäisches Parlament – Entschließung zum New Legislative Framework, 21.10.2025
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.