EUDR · Analyse & Handlungsempfehlung

EUDR – EU konkretisiert vereinfachte Erklärungen und Notfallverfahren im Informationssystem

Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 veröffentlicht. Sie passt das EUDR-Informationssystem an geänderte Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern an und berücksichtigt vereinfachte Erklärungen bestimmter Kleinst- und K

Veröffentlicht 14.07.2026Stand 12.10.2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 veröffentlicht. Sie passt das EUDR-Informationssystem an geänderte Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern an und berücksichtigt vereinfachte Erklärungen bestimmter Kleinst- und Kleinprimärerzeuger. Für bestimmte ungeplante Systemausfälle von mehr als 60 Minuten sind Notfallmaßnahmen vorgesehen; die Kommission muss hierzu bis zum 30. Dezember 2026 nähere Informationen bereitstellen. Die Verordnung ist grundsätzlich seit dem 17. Juli 2026 in Kraft. Eine technische Teilbestimmung wird ab dem 15. Oktober 2026 angewendet.

Rechtsstatus: Durchführungsverordnung in Kraft; gestufte Anwendung.

Neue Durchführungsregeln für das Informationssystem

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 vom 13. Juli 2026 hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 geändert. Der Rechtsakt wurde am 14. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist grundsätzlich am 17. Juli 2026 in Kraft getreten. Hintergrund ist die EUDR-Änderungsverordnung (EU) 2025/2650, die unter anderem Rollen und Pflichten nachgelagerter Marktteilnehmer und Händler angepasst hat.

Vereinfachte Erklärungen für bestimmte Primärerzeuger

Die neue Regelung berücksichtigt die Möglichkeit bestimmter Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vereinfachte Erklärungen abzugeben. Diese unterscheiden sich von regulären Sorgfaltserklärungen. Welche Form im Einzelfall zulässig ist, ergibt sich aus der geänderten EUDR. Eine vereinfachte Erklärung bedeutet keine pauschale Befreiung von sämtlichen materiellen Anforderungen.

Rollen, Referenzen und Identifikationsnummern

Das Informationssystem unterstützt neben regulären Sorgfaltserklärungen weitere gesetzlich vorgesehene Erklärungstypen, Referenzen und Nachweise. Die Durchführungsverordnung berücksichtigt entsprechend angepasste Zugriffsrechte und technische Zuordnungen für Marktteilnehmer und Händler. Für Softwareanbieter entstehen daraus Anforderungen an konsistente Rollen- und Datenmodelle.

Notfallregelung nach Artikel 15a

Artikel 15a verpflichtet die Kommission, spätestens bis zum 30. Dezember 2026 öffentlich Informationen über Verfügbarkeit und Funktion des Informationssystems sowie über Notfallmaßnahmen zu veröffentlichen. Für bestimmte ungeplante Nichtverfügbarkeiten von mehr als 60 Minuten sind unter anderem digitale Benachrichtigungen für Informationssystem-Akteure und besondere Notfallreferenzen beziehungsweise Notfall-Erklärungskennungen vorgesehen.

Keine automatische Nutzung von Notfallreferenzen

Die gesetzliche Regelung begründet kein frei verfügbares Selbsthilfeverfahren, bei dem Unternehmen bei jeder technischen Störung eigenständig Notfallreferenzen vergeben können. Die praktische Nutzung hängt von den durch die Kommission bekannt zu machenden Regeln und der tatsächlichen Bereitstellung ab. Materielle EUDR-Anforderungen werden durch einen Systemausfall nicht pauschal aufgehoben.

Besonderer Termin am 15. Oktober 2026

Die Durchführungsverordnung ist grundsätzlich seit dem 17. Juli 2026 in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c wird jedoch erst ab dem 15. Oktober 2026 angewendet. Diese spezielle technische Übergangsregelung ist vom allgemeinen Beginn der EUDR-Sorgfaltspflichten zu trennen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für betroffene Marktteilnehmer und Händler werden korrekt zugeordnete Rollen, Erklärungstypen und Referenznummern wichtiger. Unternehmen mit einer technischen Integration des Informationssystems müssen Fehlerfälle und abweichende Erklärungsarten zuverlässig behandeln können.

Handlungsempfehlungen

Die eigene EUDR-Rolle nach geltender Rechtslage bestimmen. Erklärungs- und Identifikationsnummern in den Stammdaten und IT-Prozessen korrekt abbilden. Einen internen Prozess zur Dokumentation technischer Störungen festlegen. Die bis zum 30. Dezember 2026 angekündigten Notfallinformationen der Kommission nach ihrer tatsächlichen Veröffentlichung prüfen und erst dann in operative Abläufe übernehmen.

Primärquellen und amtliche Unterlagen

Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die geltenden Rechtsakte und der aktuelle Rechtsstand. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.