EUDR · Analyse & Handlungsempfehlung

EUDR-Anhang I verbindlich geändert: neue Produkte ab 2027, Leder gestrichen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 wurde am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 18. September in Kraft. Sie ändert den Produkt-Scope der EUDR verbindlich. Neu aufgenommen werden unter anderem gefrorene Rinderzungen, löslicher Kaffee sowie zahlreiche zusätzliche Folgeprodukte der Ölpalme. Für die neu aufgenommenen Positionen gilt grundsätzlich der 30. Dezember 2027. Gleichzeitig wurden bestimmte Rinderhäute, -felle und Leder sowie weitere Positionen aus Anhang I gestrichen.

Veröffentlicht 17.09.2026Stand 06.10.2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Die Änderung ist kein Entwurf mehr, sondern geltendes Recht. Bestehende Sortimentslisten, KN-/TARIC-Mappings und interne Scope-Entscheidungen sollten deshalb auf die Fassung von Anhang I nach VO (EU) 2026/2102 umgestellt werden.

Sachstand

Die Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 am 13. Juli 2026 erlassen. Sie wurde am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 18. September 2026 in Kraft. Der Rechtsakt nimmt gezielte technische Korrekturen an Anhang I der EUDR vor, erweitert den Scope in einzelnen Produktgruppen und streicht andere Positionen.

Neue Produktgruppen ab 30. Dezember 2027

Neu aufgenommen werden unter anderem gefrorene Rinderzungen unter ex 0206 21 00 sowie Kaffeeextrakte, -essenzen und -konzentrate unter 2101 11 00. Hinzu kommen zahlreiche weitere Folgeprodukte der Ölpalme, darunter bestimmte hydrierte oder chemisch veränderte Öle, Glycerinprodukte, Fettsäuren, Alkohole, Seifen und weitere chemische Erzeugnisse. Für die ausdrücklich neu aufgenommenen Positionen legt die Verordnung grundsätzlich den 30. Dezember 2027 als Anwendungsbeginn fest.

Bestimmte Leder- und weitere Positionen gestrichen

Aus dem Rinder-Scope wurden die bisherigen Einträge ex 4101, ex 4104 und ex 4107 für bestimmte Häute, Felle und Leder gestrichen. Auch bei anderen Rohstoffgruppen gibt es technische Streichungen und Präzisierungen. Unternehmen sollten deshalb nicht mit älteren Anhang-I-Listen oder historischen FAQ-Zusammenfassungen weiterarbeiten.

Mehr Bedeutung für ex-Positionen und Materialdaten

Mehrere Einträge werden als ex-Positionen präzisiert. Das bedeutet, dass der Zollcode allein nicht immer ausreicht. Je nach Produkt muss zusätzlich geprüft werden, welcher relevante Rohstoff tatsächlich enthalten oder verwendet wurde, ob eine Material- oder Artenabgrenzung greift und ob eine ausdrücklich geregelte Ausnahme einschlägig ist.

Ausnahmen klarer geregelt

Die neue Fassung konkretisiert außerdem Ausnahmen für bestimmte Abfälle, gebrauchte oder Second-Hand-Produkte, Verpackungen, Bambus und Rattan sowie Warenmuster und Produkte für Untersuchung, Analyse oder Tests. Gerade bei Holz-, Papier-, Kautschuk- und Verpackungsprodukten sollte die Scope-Entscheidung deshalb nicht allein aus dem KN-Code abgeleitet werden.

Was Unternehmen jetzt praktisch tun sollten

Unternehmen sollten ihre EUDR-Stammdaten in zwei Richtungen prüfen. Erstens müssen gestrichene Positionen aus bisherigen Scope-Listen entfernt oder neu bewertet werden. Zweitens sollten die neu aufgenommenen 2027er Positionen bereits heute als zukünftiger Scope gekennzeichnet werden, damit Lieferanten-, Material- und Herkunftsdaten rechtzeitig aufgebaut werden können.

Besonders sinnvoll ist ein dokumentierter Abgleich von KN-/TARIC-Code, Materialzusammensetzung, Anwendungszeitpunkt und Scope-Ergebnis je Produkt oder Produktcluster. Bei ex-Positionen sollte die Begründung für Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit mit belastbaren Produkt- und Lieferantendaten hinterlegt werden.

Tools auf den neuen Scope aktualisiert

Die EUDR-Tools auf Lieferkettengesetz.global wurden auf den geänderten Anhang I aktualisiert. Der Compliance-Radar berücksichtigt den neuen Rechtsstand und das Länder-Benchmarking, der Sortiments- und Scope-Filter bildet die neuen und gestrichenen Produktgruppen ab und der Zolltarifnummern- & Batch-Check kennzeichnet neu aufgenommene 2027er Positionen gesondert.

Handlungsempfehlung

Bestehende EUDR-Scope-Listen sollten jetzt gegen die konsolidierte Fassung von Anhang I geprüft werden. Priorität haben Unternehmen mit Rinder-/Lederprodukten, Kaffee, Palmöl-Folgeprodukten, Naturkautschuk, Holz-/Papierprodukten sowie größeren Artikelstammdaten. Neue 2027er Positionen sollten nicht bis Ende 2027 ignoriert, sondern bereits im Produkt-Onboarding und Lieferantenmanagement gekennzeichnet werden.

Primärquellen und offizielle Unterlagen

Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und die konkrete Tarifierung und Produktbeschaffenheit. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.