Mindestens 500 kW installierte IT-Leistungsaufnahme, zwei Effizienzskalen für PUE und WUE, erste Labels für August 2027 vorgesehen. Das Kontrollverfahren von Parlament und Rat läuft noch.
Was die Kommission angenommen hat
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2026 eine delegierte Verordnung zur Einführung eines gemeinsamen Nachhaltigkeitsratings für Rechenzentren angenommen. Der Rechtsakt ergänzt die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 und ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364. Die Bewertung soll die bereits erhobenen Energie- und Wasserdaten für einen EU-weiten Vergleich nutzbar machen.
Welche Rechenzentren erfasst werden
Das Rating knüpft an die europäische Berichtspflicht für Rechenzentren mit einer installierten IT-Leistungsaufnahme von mindestens 500 kW an. Für kleinere Rechenzentren ist eine freiwillige Teilnahme vorgesehen. Die Abgrenzung erfolgt auf Ebene des einzelnen Rechenzentrums; Betreiber von Colocation-Rechenzentren müssen insbesondere die Verfügbarkeit und Zuordnung der erforderlichen Messdaten prüfen.
Was das elektronische Label ausweist
Vorgesehen sind zwei getrennte Effizienzklassen von A bis G. Die Energieeffizienz wird anhand der Power Usage Effectiveness (PUE), die Wassereffizienz anhand der Water Usage Effectiveness (WUE) bewertet. Ergänzende Angaben betreffen unter anderem Energiequellen, Netzflexibilität, zusätzliche Energiekapazitäten und die Bereitschaft zur Abwärmenutzung. Es handelt sich nicht um eine einzige zusammengefasste Nachhaltigkeitsnote.
Fristen und jährliche Aktualisierung
Die europäische Datenbank soll die ersten elektronischen Labels ab dem 15. August 2027 aus den gemeldeten Daten erstellen und anschließend jährlich aktualisieren. Betreiber sollen die Labels auf Anfrage elektronisch zur Verfügung stellen. Die konkrete Durchführung hängt vom Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts ab.
Rechtsstatus und gesonderte Mindeststandards
Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt angenommen; das Kontrollverfahren durch Europäisches Parlament und Rat ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt und das Inkrafttreten sind davon zu unterscheiden. Das Rating führt für sich genommen noch keine verbindliche Mindestklasse ein. Mindestleistungsstandards für Rechenzentren werden in einem getrennten Verfahren vorbereitet. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 14. Dezember 2026, ein Vorschlag ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt.
Verhältnis zum deutschen Energieeffizienzgesetz
Für Betreiber in Deutschland kommt perspektivisch eine europäische Transparenz- und Bewertungsebene neben die bereits bestehenden Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes. Schwellenwerte, Messgrößen und Rechtsfolgen des EnEfG sind gesondert zu prüfen. Das europäische Rating ersetzt keine nationalen Pflichten zur Energieeffizienz oder Abwärmenutzung.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Betreiber sollten die betroffenen Standorte anhand der installierten IT-Leistungsaufnahme abgrenzen und ihre PUE- und WUE-Datenqualität kontrollieren. Sinnvoll sind dokumentierte Messgrenzen, belastbare Daten für Colocation-Modelle sowie eine Bestandsaufnahme zu Abwärmenutzung, Energiebezug und Netzflexibilität. Für die spätere Veröffentlichung von Labels sollten Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse festgelegt werden.
Primärquellen
- EU-Kommission – Delegierte Verordnung und Anhänge vom 21.09.2026
- EU-Kommission – Energieeffizienz von Rechenzentren und Konsultation
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.