Mit COM(2026) 780 soll die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ersetzt werden. Für im EU-Amtsblatt referenzierte Normen und Normungsergebnisse ist kostenloser, lesbarer, durchsuchbarer und druckbarer Onlinezugang vorgesehen. Das Ziel von durchschnittlich vier Jahren bis zur Referenzierung ist noch keine verbindliche Unternehmensfrist.
Was die Kommission am 6. Oktober 2026 vorgeschlagen hat
Mit COM(2026) 780 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur europäischen Normung vorgelegt. Diese soll die geltende Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 aufheben und ersetzen. Der Entwurf befindet sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und ist noch kein geltendes Recht.
Das Normungssystem soll schneller, digitaler und flexibler werden. Neben dem Zugang zu rechtlich relevanten Normen geht es um verbindlichere Prozesse für Normungsaufträge, die Beteiligung zusätzlicher Normungsorganisationen unter Voraussetzungen und einen horizontalen Rahmen für gemeinsame technische Spezifikationen.
Kostenloser Zugang – aber nur zu einem abgegrenzten Normenbestand
Besonders praxisrelevant ist Artikel 5 des Entwurfs. Europäische Normungsorganisationen und gegebenenfalls benannte andere Normungsorganisationen sollen für referenzierte Normen und Normungsergebnisse einen unbeschränkten kostenlosen Onlinezugang bereitstellen.
Erfasst sind nach der Begriffsbestimmung insbesondere harmonisierte Normen, harmonisierte Normungsergebnisse und weitere Normen beziehungsweise Normungsergebnisse zur Unterstützung des Unionsrechts oder der Unionspolitik, deren Referenz im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Das bedeutet keine generelle Kostenfreiheit sämtlicher DIN-, EN-, ISO- oder sonstiger Normen.
Der Text sieht ausdrücklich ein lesbares, durchsuchbares, druckbares und elektronisch zugängliches Format vor. Die Verfügbarkeit soll auch nach Rücknahme einer Amtsblattreferenz erhalten bleiben. Die geplante EU Standards Platform soll die entsprechenden Dokumente und Zugangsmöglichkeiten auffindbar machen.
Kostenlos lesen und drucken heißt nicht automatisch frei weiterverwerten
Der Entwurf garantiert ausdrücklich freien Onlinezugang sowie die Möglichkeit, die erfassten Dokumente zu lesen, zu durchsuchen und zu drucken. Daraus folgt keine pauschale Lizenz zur Weiterverbreitung, zum Weiterverkauf oder zum Einbau vollständiger Normtexte in kommerzielle Softwareprodukte.
Unternehmen, die Normtexte systematisch in eigene Dokumentationsplattformen, Schulungsprodukte oder digitale Compliance-Systeme übernehmen möchten, müssen die später geltenden Nutzungs- und Urheberrechtsbedingungen daher gesondert prüfen. Die Ausgestaltung kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Von rund sechs auf vier Jahre – eine Zielmarke, keine Unternehmensfrist
Die Kommission will die durchschnittliche Dauer vom Normungsauftrag bis zur amtlichen Referenzierung deutlich verkürzen. Als Ausgangswert nennt sie rund 6,1 Jahre; angestrebt werden im Durchschnitt 4,0 Jahre.
Der Vorschlag enthält hierzu klarere Verfahrensschritte, Fristen, Berichtspflichten und eine stärkere Überwachung der Bearbeitungsstände. Es handelt sich um eine Zielgröße für das Normungssystem, nicht um eine neue Frist, innerhalb der Unternehmen ihre Produkte konform gestalten müssen.
Normungsergebnisse, andere Organisationen und Common Specifications sind verschiedene Instrumente
Der Entwurf sieht mehrere Möglichkeiten vor, wenn die reguläre Entwicklung harmonisierter Normen zu langsam ist. Sie dürfen rechtlich nicht gleichgesetzt werden.
- Harmonisierte Normungsergebnisse können als zeitlich vorgelagerte technische Dokumente unter den vorgeschlagenen Voraussetzungen nach Veröffentlichung ihrer Referenz im Amtsblatt eine Konformitätsvermutung für die abgedeckten Anforderungen vermitteln, bis eine harmonisierte Norm verfügbar ist.
- Andere, eigens benannte Normungsorganisationen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Normungsaufträge erhalten können. Das ist ein zusätzlicher Entwicklungspfad, keine pauschale Anerkennung beliebiger externer Standards.
- Common Specifications sind technische Spezifikationen, die die Kommission unter den Voraussetzungen des vorgeschlagenen Artikels 32 durch Durchführungsrechtsakt erlassen kann, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig bereitstehen. Sie können für die erfassten Anforderungen eine Konformitätsvermutung bieten.
Common Specifications gibt es bereits in einzelnen Produktrechtsakten. Neu wäre der stärker vereinheitlichte horizontale Rahmen. Bestehende sektorspezifische Regelungen sollen dabei nicht automatisch verdrängt werden.
Was die Konformitätsvermutung tatsächlich abdeckt
Eine veröffentlichte harmonisierte Norm kann in dem jeweiligen unionsrechtlichen Rahmen eine Vermutung der Konformität mit den Anforderungen begründen, die durch diese Norm oder ihre einschlägigen Teile abgedeckt sind. Sie macht nicht automatisch ein gesamtes Produkt in jeder Hinsicht rechtskonform.
Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure können schneller verfügbare und besser zugängliche Normen die technische Dokumentation, Entwicklungsfreigaben und Konformitätsbewertung erleichtern. Der konkrete Effekt hängt jedoch von den jeweiligen sektoralen Rechtsakten sowie späteren Amtsblattreferenzen ab.
Mittelbare Relevanz für ESPR und den Digitalen Produktpass
Produkte unter der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und künftigen produktbezogenen Vorschriften können technische Normen und Verfahren für Prüfung, Datenermittlung oder Interoperabilität benötigen. Schnellere und besser zugängliche Normen könnten daher mittelbar auch ESPR-Projekte und die technische Umsetzung digitaler Produktpässe unterstützen.
Der Normungsvorschlag schafft aber keine neue unmittelbare DPP-Pflicht und ändert die ESPR nicht automatisch. Konkrete Anforderungen ergeben sich weiterhin aus den jeweils einschlägigen Rechtsakten und delegierten Vorschriften.
Nicht mit dem European Product Act verwechseln
Die neue Normungsverordnung ist eine eigenständige Initiative. Der European Product Act ist davon zu unterscheiden und soll vor allem den New Legislative Framework und die Regeln zur Marktüberwachung überarbeiten.
Im aktuellen Implementation Tracker der Kommission ist der European Product Act weiterhin unter geplanten Initiativen geführt. Ein vorgelegter Normungsvorschlag ist daher nicht gleichbedeutend mit einer Vorlage des European Product Act.
Was Unternehmen jetzt sinnvoll vorbereiten können
Für Unternehmen ändert sich durch die Vorlage rechtlich zunächst nichts. Wer stark von harmonisierten Normen abhängt, sollte die Entwicklung dennoch beobachten. Sinnvolle Schritte sind:
- Für wichtige Produkte und Konformitätsbewertungen erfassen, welche harmonisierten Normen und Amtsblattreferenzen angewendet werden.
- Normenmonitoring, Versionsstände und die Zuständigkeit für Änderungen an technischer Dokumentation und Konformitätserklärungen überprüfen.
- Bei zeitkritischen Produktentwicklungen im Blick behalten, ob harmonisierte Normungsergebnisse, benannte Normungsorganisationen oder Common Specifications nach späterem geltendem Recht relevant werden.
- Den angekündigten kostenlosen Normenzugang als mögliche Entlastung für Einkauf, Entwicklung und Compliance beobachten, ohne bereits heute weitergehende Nutzungsrechte zu unterstellen.
Rechtsstatus und weiterer Ablauf
COM(2026) 780 ist ein Kommissionsvorschlag vom 6. Oktober 2026. Europäisches Parlament und Rat müssen über den Text beraten. Inhalt, Umfang und Zeitplan können sich noch ändern.
Bestehende Konformitätsprozesse, geltende Normen und produktrechtliche Pflichten bleiben deshalb vorerst maßgeblich.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- EU-Kommission – COM(2026) 780, Verordnungsvorschlag, insbesondere Artikel 2, 5 und 32
- EU-Kommission – Pressemitteilung IP/26/2070 vom 6. Oktober 2026
- EU-Kommission – Competitiveness Implementation Tracker (European Product Act)
Fachliche Einordnung eines Gesetzgebungsvorschlags. Maßgeblich sind die verabschiedeten Rechtsakte, spätere amtliche Veröffentlichungen und die jeweils geltenden sektorspezifischen Regelungen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.