Die EU-Kommission hat am 16. September 2026 Version 1.03 ihres 63-seitigen Benutzerhandbuchs für das Digital Product Passport Registry veröffentlicht. Es beschreibt die Anmeldung mit EU Login, die Organisationsverifizierung und die Registrierung digitaler Produktpässe. Für den beschriebenen PDF-basierten Verifizierungsweg nennt die Anleitung qualifizierte elektronische Siegel oder Signaturen und bestimmte PAdES-Formate. Diese Angaben betreffen den technischen Registry-Prozess. Das Handbuch begründet keine allgemeine Signaturpflicht oder Produktpasspflicht für sämtliche Waren.
Rechtsstatus: Technisches Benutzerhandbuch · keine neue Pflicht.
Technisches Handbuch statt neuer Rechtsakt
Am 16. September 2026 hat die EU-Kommission Version 1.03 ihres 63-seitigen DPP-Registry-Handbuchs veröffentlicht. Es beschreibt Anmelde- und Registrierungsprozesse für Wirtschaftsakteure sowie die Anlage von Produktpassregistrierungen. Es ergänzt die bestehenden technischen Regeln des Registry, ist aber selbst kein neuer Rechtsakt und begründet keine allgemeine DPP-Pflicht für alle Produkte.
EU Login und Organisationsverifizierung
Wirtschaftsakteure nutzen EU Login und erfassen die im Registry geforderten Organisationsangaben. Anschließend durchlaufen sie das vorgesehene Verfahren zur Organisationsverifizierung. Das Benutzerhandbuch unterscheidet die Schritte für juristische und natürliche Personen.
Qualifizierte elektronische Siegel und Signaturen
Für den im Handbuch beschriebenen PDF-basierten Verifizierungsweg werden qualifizierte elektronische Siegel (QSeal) bei juristischen Personen und qualifizierte elektronische Signaturen (QES) bei natürlichen Personen verwendet. Die Kommission nennt die PAdES-Baseline-Formate B, T, LT und LTA. Bei diesem PDF-Verifizierungsverfahren können andere Signaturcontainer nach den Angaben des Handbuchs zur Ablehnung führen. Außerdem erläutert es die erforderliche Übereinstimmung von Organisationsangaben und Zertifikatsattributen.
Ein qualifiziertes Zertifikat allein genügt für die erfolgreiche Verifizierung nicht zwingend; auch die qualifizierte Signatur- oder Siegelerstellung muss die Verfahrensanforderungen erfüllen. Diese Regeln betreffen die Organisationsverifizierung. Sie sind keine allgemeine gesetzliche Signaturpflicht für sämtliche digitalen Produktpässe.
Produktidentifikatoren und DPP-Registrierung
Nach erfolgreicher Verifizierung kann der Wirtschaftsakteur die vorgesehenen Registrierungsvorgänge durchführen. Eindeutige Produktidentifikatoren sowie die entsprechenden Metadaten ermöglichen die Identifikation und Zuordnung. Das Registry ist kein zentraler Speicher aller Produktpassinformationen. Die eigentlichen Daten können nach dem jeweils einschlägigen Rechtsrahmen dezentral vorgehalten werden.
Testumgebung
Die Kommission beschreibt eine Testumgebung für Registrierungsabläufe, technische Schnittstellen und Fehlerbehandlung. Sie erlaubt die praktische Erprobung vor der produktiven Einbindung in Unternehmenssysteme.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Hersteller und Softwareanbieter werden konkrete Aufgaben rund um Identifikatoren, Vertrauensdienste, Verifizierung und Registry-Anbindung sichtbar. Sektorale Pflichttermine und Produktdatenanforderungen bleiben getrennt vom technischen Handbuch zu prüfen.
Handlungsempfehlungen
Zuständigkeiten für die Organisationsverifizierung festlegen. Geeignete Zertifikate und qualifizierte Signatur- oder Siegelverfahren für den beschriebenen Registry-Weg testen. Identifikatoren, Datenflüsse und Fehlermeldungen in einer Pilotumgebung erproben. Die Anforderungen des jeweils einschlägigen Produktrechts und die tatsächlichen Registry-Verfahrenshinweise gemeinsam berücksichtigen.
Rechtsstatus
Technisches Benutzerhandbuch · keine neue Pflicht. Der angegebene Sachstand bezieht sich auf die redaktionelle Prüfung vom 12. Oktober 2026.
Primärquellen und amtliche Unterlagen
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte und die aktuelle amtliche Fassung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.