CBAM · Analyse & Handlungsempfehlung

CBAM-Verifizierung: neue Guidance, Registry-Unterlagen und Trainingsvideos für Prüfer

Die EU-Kommission hat Ende September ein erweitertes Ressourcenpaket für akkreditierte CBAM-Prüfer veröffentlicht. Die Materialien betreffen Verifizierung und Akkreditierung, Zugang zum CBAM Registry sowie die praktische Nutzung des O3CI-Portals.

Veröffentlicht 28.09.2026Backfill geprüft 02.10.2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Die neuen Unterlagen richten sich formal vor allem an Prüfer und Akkreditierungsstellen. Für Importeure sind sie trotzdem wichtig, weil daraus deutlicher wird, wie tatsächliche Emissionsdaten auf Anlagenebene vorbereitet, geprüft und im Registry-Prozess bereitgestellt werden.

Was neu bereitsteht

Das Paket umfasst Guidance zur CBAM-Verifizierung und Akkreditierung, Unterlagen zum Zugang zum CBAM Registry, praktische Dokumente für registrierte Prüfer sowie drei Trainingsvideos.

Die Videos behandeln insbesondere die Registrierung als Verifier, Änderungsanträge und die Zusammenarbeit mit Betreibern von Drittlandsanlagen im Registry.

Warum das auch Importeure betrifft

Bei Nutzung tatsächlicher Emissionswerte reicht es nicht, dass ein Lieferant einen Zahlenwert übermittelt. Die Daten müssen auf Ebene der Produktionsanlage nach der CBAM-Methodik ermittelt, dokumentiert und durch einen akkreditierten Prüfer verifizierbar sein.

Damit wird die Lieferantendatenkette zum zentralen operativen Thema. Einkauf, Lieferant, Anlagenbetreiber, Verifier und CBAM-Anmelder müssen dieselben Anlagen- und Emissionsinformationen konsistent verwenden.

Registry-Zugang wird Teil des Prozesses

Die Kommission beschreibt auch das Verfahren, über das akkreditierte Prüfer seit September Zugang zum CBAM Registry erhalten können. Damit wird der zuvor eher abstrakte Verifizierungsprozess technisch operativ.

Für Unternehmen bedeutet das, dass nicht nur Dokumente per E-Mail ausgetauscht werden, sondern Registry-Rollen, Freigaben und Zuordnungen zu Drittlandsanlagen in die Prozessgestaltung gehören.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Welche Drittlandsanlagen tatsächliche Emissionswerte liefern sollen.
  • Ob die Datengrundlage dieser Anlagen verifizierungsfähig dokumentiert ist.
  • Ob Lieferanten wissen, welcher Prüfer beziehungsweise welche Akkreditierung benötigt wird.
  • Wie Anlagen, Lieferanten und Importdaten im CBAM Registry eindeutig zugeordnet werden.
  • Welche Daten alternativ mit Default Values abgedeckt werden und welche Kostenwirkung daraus entsteht.

Einordnung

Die neuen Ressourcen ändern keine grundlegende CBAM-Pflicht. Sie reduzieren aber die operative Unschärfe. Für Unternehmen, die tatsächliche Emissionswerte einsetzen wollen, wird 2026 damit zum Aufbaujahr für eine belastbare und prüffähige Datenkette.

Primärquellen und offizielle Unterlagen

Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.