18 nationale Akkreditierungsstellen nehmen bereits CBAM-Akkreditierungsanträge an. Die DAkkS gehört dazu. Das bedeutet noch nicht, dass bereits flächendeckend akkreditierte Prüfer verfügbar sind.
Sachstand
Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2026 ihre Übersicht zum Stand der CBAM-Akkreditierung aktualisiert. Danach haben 24 nationale Akkreditierungsstellen erklärt, CBAM-Akkreditierungen anzubieten. 18 dieser Stellen sind bereits bereit, Anträge von Verifizierungsunternehmen anzunehmen. Für Deutschland nennt die Übersicht die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS mit „Yes“ sowohl beim Angebot der CBAM-Akkreditierung als auch bei der Bereitschaft zur Antragsannahme.
Was sich gegenüber dem bisherigen Stand geändert hat
Der bisherige Umsetzungsstand beschrieb vor allem den Start des Akkreditierungs- und Registrierungsprozesses. Die neue Übersicht macht nun länderbezogen sichtbar, wo das Akkreditierungsverfahren tatsächlich operativ geöffnet ist.
Zusätzlich weist die Kommission aus, welche nationalen Akkreditierungsstellen Anträge von Verifizierungsunternehmen mit Sitz außerhalb der EU akzeptieren. Sieben Stellen tun dies bereits: Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen, die Slowakei und Schweden.
Damit entwickelt sich die CBAM-Verifizierung von der regulatorischen Vorbereitung zunehmend zu einem praktisch nutzbaren System.
Rechtsstatus
Die Veröffentlichung ändert weder die CBAM-Verordnung noch die materiellen Pflichten von Importeuren, Anlagenbetreibern oder Prüfstellen. Es handelt sich um eine operative Umsetzungshilfe der EU-Kommission.
Die Verifizierung erfolgt auf Ebene der Anlage, in der CBAM-Waren hergestellt werden. Nationale Akkreditierungsstellen akkreditieren hierfür die Verifizierungsunternehmen und überwachen deren Tätigkeit.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Für CBAM-Importeure verbessert sich die Planbarkeit der Verifizierung. Unternehmen, die tatsächliche Emissionswerte verwenden, müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Emissionsdaten und Nachweise verifizierungsfähig vorliegen.
Die neue Übersicht hilft insbesondere bei der Frage, wo Verifizierungsunternehmen bereits ein CBAM-Akkreditierungsverfahren beginnen können. Für Deutschland ist dieser Schritt nun eindeutig geklärt. Die DAkkS nimmt entsprechende Anträge an.
Für Anlagenbetreiber und Prüfunternehmen in Drittstaaten bleibt die Auswahl enger. Sieben nationale Akkreditierungsstellen akzeptieren nach dem veröffentlichten Stand bereits entsprechende Anträge.
Was Importeure jetzt prüfen sollten
Unternehmen sollten die Verifizierung nicht erst unmittelbar vor der ersten CBAM-Erklärung organisieren. Sinnvoll ist bereits jetzt die Zuordnung der relevanten Drittlandsanlagen zu den importierten CBAM-Waren.
Parallel sollte geklärt werden, welche Emissionsmethodik verwendet wird, welche Primärdaten und Nachweise der Anlagenbetreiber bereitstellen kann und über welchen Verifizierungsweg die Prüfung erfolgen soll.
Bei Lieferanten sollte insbesondere abgefragt werden, ob bereits ein CBAM-Verifizierer eingebunden ist und ob dieser schon akkreditiert ist oder sich noch im Akkreditierungsverfahren befindet.
Wichtige Abgrenzung
Die neue Kommissionsübersicht dokumentiert in erster Linie die operative Bereitschaft der nationalen Akkreditierungsstellen. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie viele CBAM-Verifizierer bereits erfolgreich akkreditiert wurden oder für konkrete Prüfaufträge verfügbar sind.
Für die Unternehmenspraxis ist diese Unterscheidung wichtig. Der Akkreditierungsmarkt ist nun deutlich weiter geöffnet, befindet sich aber weiterhin im Aufbau.
Einordnung
Der neue Stand ergänzt die bereits bekannte Entwicklung vom September 2026, nach der akkreditierte CBAM-Prüfer mit Registrierung und ersten Prüfungen beginnen können. Die Veröffentlichung vom 7. Oktober liefert nun die konkrete Infrastruktur dahinter und zeigt transparent, in welchen Staaten Akkreditierungsanträge bereits praktisch angenommen werden.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.