Für relevante Batterien wird der Batteriepass ab 18. Februar 2027 verpflichtend. Das DPP Registry ist bereits seit 20. Juli 2026 operativ. Unternehmen sollten deshalb Datenmodell, Verantwortlichkeiten, Identifikatoren und Registry-Prozesse jetzt praktisch testen.
Was die Kommission am 30. September behandelt hat
Das Webinar verband zwei Themen, die für die Umsetzung besonders relevant sind. Zum einen erläuterte die Kommission aktuelle Entwicklungen und Guidance zu den Datenpunkten des Batteriepasses. Zum anderen wurde der Verifizierungsprozess im DPP Registry live demonstriert.
Damit verschiebt sich die Vorbereitung vom abstrakten Verständnis des Produktpasses auf konkrete System- und Datenprozesse.
Das DPP Registry ist bereits operativ
Die Kommission hat das DPP Registry am 20. Juli 2026 zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb genommen. Das Registry ist kein zentraler Speicher sämtlicher Produktdaten. Es dient insbesondere als EU-weites Index- und Registrierungssystem für eindeutige Produktkennungen und zugehörige Metadaten.
Unternehmen können Registrierungsvorgänge über eine Benutzeroberfläche oder über technische Schnittstellen vorbereiten. Für die Umsetzung ist deshalb früh zu klären, welche Daten aus ERP, PLM, QMS oder anderen Systemen stammen und wie diese technisch an den DPP-Prozess angebunden werden.
Welche Batterien ab Februar 2027 betroffen sind
Nach Artikel 77 der Batterieverordnung benötigt ab 18. Februar 2027 jede LMT-Batterie, jede Elektrofahrzeugbatterie und jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh einen elektronischen Batteriepass.
Der rechtliche Pflichttermin liegt im Februar 2027. Datenmodell, Zuständigkeiten, Lieferantendaten und Registry-Onboarding müssen jedoch vorher funktionieren. Die Testumgebung ist gerade dafür relevant.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
- Betroffene Batteriekategorien und Rollen im eigenen Geschäftsmodell bestimmen.
- Datenpunkte aus der Batteriepass-Guidance gegen vorhandene Stammdaten und Nachweise mappen.
- Verantwortlichkeiten für Datenlieferung, Freigabe, Aktualisierung und Registrierung festlegen.
- EU-Login, Registry-Testzugang und technische Schnittstellen frühzeitig testen.
- Fehlende Lieferantendaten nicht erst kurz vor dem Pflichttermin anfordern.
- DPP-Prozess mit bestehendem ERP, PLM oder QMS verzahnen statt eine isolierte Dateninsel aufzubauen.
Einordnung
Der Batterie-DPP wird zunehmend zu einem konkreten Daten- und Systemprojekt. Die regulatorische Frage, ob ein Batteriepass erforderlich ist, bleibt wichtig. Für die praktische Umsetzungsreife entscheidet aber zunehmend, ob Daten in der erforderlichen Struktur verfügbar, qualitätsgesichert und technisch registrierbar sind.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- EU-Kommission – Batterie-DPP Webinar 3, 30.09.2026
- EU-Kommission – Digital Product Passport und Zeitplan
- EU-Kommission – DPP Registry
- EUR-Lex – Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77
Fachliche Einordnung. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechtsakte, amtlichen Veröffentlichungen und der aktuelle Verfahrensstand. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.