Was der Radar prüft
Der Check besteht aus vier Blöcken: Scope und Rollenklärung, Geodaten/Legalität/Länder-Risiko, B2B-Datenkette und Aufbewahrung sowie Governance und Zoll.
Die Frage zum Länder-Benchmarking wurde ergänzt, weil die Risikoklassifizierung inzwischen operative Auswirkungen auf die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Art. 13 hat.
Warum Rollen und Referenznummern getrennt betrachtet werden
Nach der Reform müssen nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nicht mehr generell dieselbe Sorgfaltspflicht wiederholen. Ihre Pflichten hängen aber davon ab, ob sie direkt von einem Marktteilnehmer beziehen, ob sie KMU oder Nicht-KMU sind und ob neue Informationen oder begründete Bedenken auftreten.
Der Radar vermeidet deshalb die frühere pauschale Annahme, DDS-Referenznummern müssten von jeder Handelsstufe für jede Lieferung weitergereicht werden.
Geodaten und vereinfachte Primärerzeugerregel
Die Möglichkeit, statt Geokoordinaten eine Postanschrift zu verwenden, ist keine allgemeine KMU-Erleichterung. Sie gilt nur für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger im Sinne der EUDR.
Das Tool bewertet eine rechtmäßig genutzte Postanschrift daher nicht als schwächere Datenqualität, sofern der besondere Status belastbar dokumentiert ist.
Wie Sie mit dem Ergebnis weiterarbeiten
Priorisieren Sie zunächst Scope, Rolle und Anwendungsfrist. Danach sollten Datenlücken bei Geodaten, Legalität, Länder-Risiko und Referenzkette geschlossen und mit dem Zollprozess verbunden werden.
Das Ergebnis ist eine strukturierte Management-Einordnung und ersetzt keine Einzelfallprüfung bei strittiger Tarifierung, Rollenabgrenzung oder komplexen Herkunftsketten.
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