EUDR · Scope · Zolltarif

Kontext zum EUDR-Sortiments- & Scope-Filter

Der Filter prüft in acht Fragen, ob Ihr Sortiment belastbar gegen den aktuellen Anhang I abgegrenzt ist. Die 2026 geänderten Produktpositionen und Ausnahmen sind in der Prüflogik berücksichtigt.

Was aktualisiert wurde

Die Prüflogik berücksichtigt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102. Gestrichene Lederpositionen werden nicht mehr als aktuelle Scope-Beispiele verwendet; neu aufgenommene 2027er Produkte werden als zukünftiger Scope gekennzeichnet.

Ausnahmen für Bambus/Rattan, Muster und Testware, Verpackungen sowie bestimmte Gebraucht-/Abfallkonstellationen sind jetzt auf die aktuelle Anhang-I-Fassung ausgerichtet.

Warum Materialdaten weiter unverzichtbar sind

Bei ex-Positionen ist die tatsächliche Materialzusammensetzung Teil der Scope-Prüfung. Ein passender KN-Code kann deshalb allein noch keine belastbare Betroffenheitsentscheidung liefern.

Gleiches gilt für Misch- und Recyclingprodukte. Der tatsächliche Lebenszyklus und der Anteil relevanter Frischrohstoffe müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wie das Ergebnis genutzt werden sollte

Das Ergebnis dient der strukturierten Vorprüfung vor Geodatenbeschaffung, DDS-Prozess und Lieferanten-Rollout. Unsichere Zolltarifierungen sollten separat fachlich beziehungsweise über eine vZTA abgesichert werden.

Bei neuen Artikeln sollte die Scope-Prüfung als fester Schritt in das Produkt- und Zollstammdaten-Onboarding integriert werden.

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