Der Scope: Welche Importe erfasst werden
Die Verordnung richtet sich nicht an den klassischen Einzelhandel, sondern trifft die industrielle Basis. Erfasst sind aktuell die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie elektrische Energie.
Betroffen sind nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch eine Vielzahl daraus gefertigter Downstream-Produkte wie Schrauben, Rohre oder Konstruktionsteile. Jeder Importeur, der Waren dieser Zolltarifnummern aus einem Nicht-EU-Land einführt, rückt in den Fokus der Überwachungsbehörden.
Das definitive Regime ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das definitive CBAM-Regime. Für CBAM-pflichtige Einfuhren oberhalb der einschlägigen Schwellenwerte ist grundsätzlich der Status als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich.
Die erste jährliche CBAM-Erklärung für Einfuhren des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 abzugeben. Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten für die Einfuhren 2026 beginnt über die zentrale Plattform ab Februar 2027.
Datenqualität und Werksklarheit in der Vorkette
Für die CBAM-Erklärung können – nach den jeweils anwendbaren Vorgaben – tatsächliche verifizierte Emissionswerte oder von der Kommission bereitgestellte Standardwerte verwendet werden. Wer tatsächliche Werte ansetzt, benötigt belastbare, verifizierbare Emissionsdaten der relevanten Anlagen.
Die Qualität der Lieferanten- und Anlagendaten bleibt deshalb ein wesentlicher Kosten- und Compliance-Faktor. Unternehmen sollten Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Nachweise frühzeitig strukturieren.
Die 50-Tonnen-Schwelle
Für Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement sowie Düngemitteln gilt seit 2026 grundsätzlich eine kumulative Schwelle von 50 Tonnen Nettomasse je Einführer und Kalenderjahr. Wird die Schwelle überschritten, greifen die CBAM-Pflichten für die erfassten Einfuhren des betreffenden Jahres.
Für Elektrizität und Wasserstoff gilt diese massenbasierte 50-Tonnen-Ausnahme nicht. Unternehmen müssen ihre Jahresmengen daher nach Warengruppe und Einführer konsolidieren und die Schwellenprüfung dokumentieren.
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