Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2026 eine öffentliche Konsultation zum Einsatz biobasierter Rohstoffe in Kunststoffverpackungen gestartet. Bis zum 13. Januar 2027 können Unternehmen entlang der Verpackungswertschöpfungskette Stellung nehmen. Geprüft werden unter anderem mögliche Zielwerte, Nachhaltigkeitsanforderungen und Auswirkungen auf Recyclingprozesse. Die Konsultation dient der Vorbereitung möglicher Maßnahmen nach Artikel 8 PPWR. Neue verbindliche Materialquoten oder Produktpflichten wurden damit noch nicht beschlossen.
Kommission eröffnet Konsultation nach Artikel 8 PPWR
Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission hat am 21. Oktober 2026 eine öffentliche Konsultation zu biobasierten Ausgangsstoffen für Kunststoffverpackungen eingeleitet. Sie steht im Zusammenhang mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2025/40 und der europäischen Bioökonomiestrategie. Die Kommission prüft, welche Rolle biobasierte Rohstoffe künftig bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen spielen können.
Welche Anforderungen diskutiert werden
Im Mittelpunkt stehen die Verfügbarkeit geeigneter biobasierter Ausgangsstoffe, die Umweltwirkungen ihrer Herstellung und Beschaffung sowie mögliche Nachfrageanreize und Zielwerte. Weitere Fragen betreffen Nachhaltigkeitsanforderungen, die Rückverfolgbarkeit von Materialien und mögliche Auswirkungen auf bestehende Sortier- und Recyclingprozesse. Es geht nicht nur um die Substitution fossiler Rohstoffe. Auch technische Eignung und Integration in bestehende Kreislaufsysteme sind relevant.
Welche Unternehmen betroffen sein können
Die Konsultation richtet sich unter anderem an Verpackungshersteller und -verarbeiter, Kunststoffproduzenten, Rohstofflieferanten, Recycler, Markeninhaber und Handelsunternehmen. Für die industrielle Praxis könnten künftige Anforderungen Materialauswahl, Lieferantennachweise, Produktdesign und Recyclingfähigkeit beeinflussen.
Noch keine neuen verbindlichen Quoten
Aus der Konsultation ergibt sich derzeit weder ein verpflichtender Mindestanteil biobasierter Rohstoffe noch eine zusätzliche Kennzeichnungs- oder Zertifizierungspflicht. Ob und in welcher Form die EU-Kommission später einen Regelungsvorschlag vorlegt, bleibt offen.
Was Unternehmen jetzt tun können
Unternehmen können bis zum 13. Januar 2027 Stellung nehmen. Für eine fundierte Beteiligung bieten sich insbesondere betriebliche Daten zu Materialverfügbarkeit, technischen Eigenschaften, Kosten, Herkunft, Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit an. Verpackungshersteller können bereits jetzt die Datenlage zu eingesetzten biobasierten Rohstoffen und deren Nachweisführung prüfen.
Amtliche Primärquellen und weiterführende Unterlagen
- EU-Kommission, DG Umwelt – Konsultationsmitteilung vom 21. Oktober 2026
- Have Your Say – Initiative 19498, öffentliche Konsultation
- Verordnung (EU) 2025/40 – Artikel 8
Weitere Einordnungen
Stand der amtlichen Quellen vom 23. Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich bleiben der geltende Verordnungstext und die nationalen Vorschriften.