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EUDR-API: V4 in ACCEPTANCE dokumentiert – PRODUCTION-Dokumentation führt weiterhin V3

Die Europäische Kommission stellt für das EUDR-Informationssystem amtliche, öffentlich abrufbare SOAP-API-Dokumentation bereit. Eine Gegenprüfung der beiden offiziellen Umgebungen zeigt einen technisch relevanten Versionsunterschied, den Unternehmen und Softwareanbieter bei der Automatisierung von Sorgfaltserklärungen berücksichtigen sollten. Das genaue Datum der Online-Bereitstellung der V4-Dokumentation ist nicht ausgewiesen.

Auf dieser Website veröffentlicht 30. Oktober 2026Quellendatum Amtliche Dokumentation am 30.10.2026 geprüft; Erstveröffentlichung und Produktionsumstellung nicht ausgewiesen.Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Die amtliche API-Dokumentation des EUDR-Informationssystems weist derzeit unterschiedliche Versionsstände aus: Die produktive Dokumentationsseite beschreibt SOAP-Schnittstellen der Version V3 für Sorgfaltserklärungen (DDS) und vereinfachte Erklärungen (SD). Die gesonderte ACCEPTANCE-Dokumentation führt bereits V4 mit Migrationshilfen, XSD-/WSDL-Hinweisen und neuen technischen Funktionen. Laut V4-Versionshistorie entfallen bestimmte Detailabrufe über die API; hinzu kommen unter anderem ein lesbarer Referenznummernstatus, zusammengefasste Adressangaben und Anpassungen bei vereinfachten Erklärungen. Die V4-Dokumentation empfiehlt neue Integrationen auf V4 auszurichten, belegt aber noch keine produktive Freischaltung von V4. Für EUDR-Software und ERP-Anbindungen ist der Versionsunterschied wesentlich. Ein amtliches Erstveröffentlichungsdatum und ein produktiver Umstellungstermin sind nicht nachgewiesen. Die Dokumentation selbst ändert keine gesetzlichen EUDR-Pflichten.

1. Amtlicher Nachweis: Zwei Umgebungen, zwei dokumentierte Versionen

Die Produktionsdokumentation unter eudr.webcloud.ec.europa.eu beschreibt für Due Diligence Statements (DDS) und Simplified Declarations (SD) die Service-Endpunkte EUDRDueDiligenceStatementServiceV3 und EUDRSimplifiedDeclarationServiceV3. Die gesonderte ACCEPTANCE-Dokumentation unter acceptance.eudr.webcloud.ec.europa.eu enthält dagegen V4-Endpunkte, V3- und V4-Referenzen, Migrationsleitfäden, Feldzuordnungen, XML-Beispiele und ein Änderungsprotokoll. Das ist ein nachgewiesener Unterschied der amtlichen Dokumentationsstände, aber kein Nachweis, dass V4 bereits in der produktiven Umgebung verfügbar ist.

2. Was V4 nach amtlicher Versionshistorie verändert

Die V4-Versionshistorie bezeichnet V4 als Weiterentwicklung der V3-Dienste für DDS und SD. Nach den amtlichen Angaben bleiben die Grundoperationen und das wesentliche Datenmodell erhalten, während der Abruf vollständiger Erklärungsdetails über die API entfällt und die Detailansicht auf die Benutzeroberfläche beschränkt wird. Hinzu kommen ein menschenlesbarer Referenznummernstatus und eine zusammengefasste Adressstruktur; für vereinfachte Erklärungen wird der Typ der internen Referenz erweitert und die Einreichung durch Mitgliedstaaten unterstützt. Für die Behörden-Schnittstelle bleibt nach der Dokumentation V3 maßgeblich. Diese Aussagen beziehen sich auf die dokumentierte V4-Spezifikation, nicht auf eine verifizierte Produktionsfreigabe.

3. Schnittstellenadressen, XML-Namensräume und Identifikation

V4 wird in der ACCEPTANCE-Umgebung unter /tracesnt/ws/EUDRDueDiligenceStatementServiceV4 und /tracesnt/ws/EUDRSimplifiedDeclarationServiceV4 dokumentiert. Die Spezifikation beschreibt SOAP über HTTPS mit WS-Security, UsernameToken, Zeitstempeln und WebServiceClientId. Bei mehreren vertretenen Marktteilnehmern dient ein BodyIdentity-Header mit OperatorAccessIdentifier der Zuordnung. Der Namensraum des BodyIdentity-Headers ist versionsabhängig: V3 und V4 verwenden unterschiedliche Namespace-Versionen. Die XSD-Schemata sind über die WSDL-Verweise abrufbar. Eine unpassende Namespace-Version kann zu abgewiesenen Anfragen führen.

4. Zusätzliche technische Hinweise für die Praxis

Die amtliche Dokumentation behandelt getrennte Anmeldungen in ACCEPTANCE und PRODUCTION, die Verwaltung von Web-Service-Zugangsdaten sowie Einschränkungen und Empfehlungen zur Abfragehäufigkeit. Die produktive Anleitung nennt unter anderem 100 DDS/SD je UUID-Abfrage, 1.000 je interner Referenzabfrage, einen globalen Richtwert von 10.000 Aufrufen pro Minute und fünf Aufrufe je Sekunde und IP. Diese Angaben sind technische Betriebshinweise und können sich ändern; sie sollten vor produktiver Nutzung gegen die dann aktuelle Dokumentation geprüft werden. In V4 ist außerdem ein EudrUserMessage-Antwortheader für Hinweise des Systems beschrieben.

5. Bedeutung für ERP, Einkauf und EUDR-Compliance-Software

Softwareanbieter sollten API-Version und Umgebung ausdrücklich getrennt konfigurieren, den Umstieg V3→V4 nicht als stillschweigendes In-place-Update behandeln und automatisierte Tests für SOAP-Namensräume, Authentifizierung, Datenfelder, Rückgabewerte, Fehlerbehandlung und Migrationsfälle vorsehen. Ein Prozess, der auf den bisherigen API-Abruf vollständiger Erklärungsdetails angewiesen ist, benötigt eine alternative fachliche Datenhaltung und eine überprüfte Anpassung an die V4-Rückgaben. Das gilt auch für die Verwaltung vereinfachter Erklärungen kleiner Primärerzeuger und für Dienstleister, die mehrere Marktteilnehmer vertreten.

6. Rechtsstatus und Grenzen der Feststellung

Die technische Dokumentation ist kein eigenständiger EU-Rechtsakt und ändert weder die EUDR-Sorgfaltspflichten noch gesetzliche Geltungsbeginn- oder Abgabefristen. Die ACCEPTANCE-Umgebung ist eine Testumgebung; dort abgegebene Erklärungen besitzen nach der Kommissionsbeschreibung keine rechtliche Wirkung. Die Kommission warnt ausdrücklich, dass die Dokumentation angepasst werden kann. Ein exakter Zeitpunkt der Veröffentlichung von V4, eine verbindliche Produktionsumstellung oder eine Abschaltung von V3 sind aus den geöffneten Seiten nicht nachgewiesen. Solche Daten dürfen nicht erfunden oder als verbindliche Fristen veröffentlicht werden.

7. Einordnung gegenüber bereits veröffentlichten Meldungen

Der bisherige Watch enthält EUDR-Meldungen zu TARIC-Codes, zur Änderung des Produktumfangs und zu Rechtsvorschriften des Informationssystems. Die neue Dokumentationsdifferenz betrifft dagegen konkrete technische Schnittstellenverträge und Migrationen. Sie ist deshalb keine bloße Wiederholung eines bereits publizierten Rechtsakts. Das amtliche Erstveröffentlichungs- beziehungsweise Versionsdatum bleibt unbekannt. Der Watch verwendet deshalb sichtbar den technischen Prüfstand vom 30. Oktober 2026 und stellt ihn nicht als ursprüngliches Veröffentlichungsdatum dar.

Amtliche Primärquellen

Amtliche Quellen wurden am 30. Oktober 2026 geprüft. Das ursprüngliche Online-Veröffentlichungsdatum ist nicht nachgewiesen; weder Dokument- noch Veranstaltungs- oder Prüfdatum werden als ursprüngliches Veröffentlichungsdatum ausgegeben. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtsakte. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.