EU-Taxonomie · OpEx · Handlungsempfehlungen

EU-Taxonomie – Plattform empfiehlt OpEx-KPI auf F&E-Ausgaben zu begrenzen

Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance vom 22. September 2026 · Kein neuer Rechtsakt

Veröffentlicht 22. Oktober 2026Fachlicher Anlass 22. September 2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

Die EU Platform on Sustainable Finance hat am 22. September 2026 Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Taxonomie-Offenlegungen veröffentlicht. Der künftig verpflichtende OpEx-KPI soll auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben begrenzt werden. Ein breiterer OpEx-KPI könnte freiwillig berichtet werden. Außerdem regt die Plattform eine einfachere Konsolidierung von Konzern-KPIs, Klarstellungen zur Klimaanpassung und die Beibehaltung des verpflichtenden CapEx-Typs C an. Der vollständige Bericht ist für Dezember 2026 angekündigt. Die geltenden Offenlegungspflichten sind nicht geändert.

Beratungsvorschlag vom 22. September 2026

Die Platform on Sustainable Finance ist ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Ihr Briefing vom 22. September 2026 richtet sich an die laufende Debatte über die Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Offenlegung. Die Europäischen Aufsichtsbehörden wurden am 4. März 2026 um fachlichen Rat gebeten; ESMA startete hierzu am 1. Juli eine Konsultation. Die Empfehlungen der Plattform sind keine beschlossenen Rechtsänderungen.

OpEx-KPI mit zwei Stufen

Die Plattform empfiehlt, den Pflicht-KPI für Betriebsausgaben künftig auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) einzugrenzen. Unternehmen mit weiteren transformationsbezogenen Betriebsausgaben könnten daneben einen freiwilligen breiteren OpEx-KPI ausweisen, dessen Bezugsgröße sich am heute geltenden Nenner orientiert. Im bisherigen Taxonomie-System sind die konkret definierten OpEx-Kategorien weiterhin entsprechend dem anwendbaren Recht zu behandeln.

Konzern-KPI vereinfachen

Die Plattform schlägt vor, den gewichteten Durchschnitt konsolidierter KPIs nicht beizubehalten. Falls ein einzelner Gruppen-KPI verlangt werden soll, sollte nach ihrer Auffassung das nach der vorherrschenden Geschäftstätigkeit relevante Berichtsregime des Konzerns maßgeblich sein. Das ist zunächst eine methodische Empfehlung für künftige Regelungen, keine gültige Konsolidierungsvorschrift.

Klimaanpassung und CapEx Typ C

Klarstellungen zur Anpassung an den Klimawandel sollen unmittelbar in den Taxonomie-Offenlegungsrechtsakt aufgenommen werden. Den verpflichtenden CapEx-Typ C möchte die Plattform beibehalten und seine Definition hinsichtlich Anwendungsbereich und Zuordnung präzisieren. Damit würde gerade dieser Investitions-KPI im Pflichtsystem verbleiben.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Finanz- und ESG-Abteilungen sollten Forschung und Entwicklung bereits jetzt getrennt von weiteren OpEx-Kategorien erfassen, gleichzeitig aber die derzeit anwendbaren Begriffsbestimmungen beachten. Eine Streichung heutiger Datenanforderungen aufgrund des Briefings wäre verfrüht. Bei IT-Systemen ist eine spätere Konfigurierbarkeit des OpEx-Nenners sinnvoller als eine voreilige Umstellung.

Weiteres Verfahren

Die Plattform plant für Dezember 2026 einen ausführlicheren Bericht an die Kommission. Eine tatsächliche Änderung der Offenlegung setzt das dafür vorgesehene Verfahren einschließlich eines wirksam werdenden delegierten Rechtsakts voraus. Die Zeitplanung für mögliche Rechtsänderungen ist offen.

Amtliche Primärquelle

EU Platform on Sustainable Finance – Briefing vom 22. September 2026

Beratungsempfehlung, keine derzeit geltende Rechtsänderung. Fachliche Einordnung; keine Rechtsberatung im Einzelfall.