Die EU Platform on Sustainable Finance hat am 26. Oktober 2026 eine sechsseitige Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf ESRS-40a veröffentlicht. Sie kritisiert zwei Punkte: den möglichen Verzicht auf EU-Taxonomieinformationen in Berichten bestimmter Drittlandskonzerne und den vorgeschlagenen „mixed approach“, der die Berichtsgrenze für andere Nachhaltigkeitsthemen als Klima teilweise auf EU-bezogene Auswirkungen beschränken könnte. Die Plattform empfiehlt eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit mit den ESRS für EU-Unternehmen, freiwillige Taxonomieangaben zu EU-Tochtergesellschaften und eine konsistente globale Berichtsgrenze. Es handelt sich um die Position eines beratenden Expertengremiums, nicht um einen Kommissionsbeschluss oder eine neue Berichtspflicht. Die EFRAG-Konsultation zum Entwurf läuft bis 31. Oktober 2026.
Amtlicher Fund und rechtlicher Status
Die sechsseitige Stellungnahme trägt das Datum 26. Oktober 2026 und ist über die Veröffentlichungsseite der Generaldirektion FISMA zugänglich. Die Plattform ist ein beratendes Expertengremium; ihr Papier stellt ausdrücklich weder eine offizielle Position der Europäischen Kommission noch eine neue Norm oder verbindliche Aufsichtsanweisung dar. Bezugspunkt ist der EFRAG Exposure Draft ESRS-40a vom 23. Juli 2026, zu dem noch bis zum 31. Oktober 2026 Stellungnahmen abgegeben werden können.
Erster Kritikpunkt – Taxonomieinformationen
Die Plattform sieht Datenlücken, wenn bestimmte Berichte von Drittlandskonzernen keine Angaben zur EU-Taxonomie enthalten. Sie erkennt ausdrücklich an, dass die verpflichtende Taxonomieberichterstattung nicht unmittelbar für alle Drittlandskonzerne mit erheblichen EU-Aktivitäten gilt. Zugleich verweist sie auf Konstellationen, in denen Taxonomieangaben für EU-Tochtergesellschaften im Rahmen einer Befreiung von eigener Berichterstattung relevant bleiben. Für ESRS-40a-Berichte empfiehlt sie daher freiwillige Taxonomieinformationen zu EU-Tochtergesellschaften. Aus dieser Empfehlung entsteht keine neue gesetzliche Taxonomiepflicht.
Zweiter Kritikpunkt – gemischte Berichtsgrenzen
Der im Entwurf diskutierte „mixed approach“ würde nach Darstellung der Plattform ermöglichen, für andere Themen als Klimawandel wesentliche Teile weltweiter Auswirkungen aus der Berichterstattung auszunehmen. Die Plattform befürchtet dadurch eine geringere Vergleichbarkeit, unterschiedliche Berichtsgrenzen je Thema sowie zusätzliche Kosten und Unsicherheit bei der Zuordnung von Auswirkungen zur EU. Sie empfiehlt stattdessen eine konsistente globale Berichtsgrenze für wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen. Diese Forderung ist eine Stellungnahme im Konsultationsverfahren, keine feststehende Endfassung des ESRS-40a.
Bedeutung für Unternehmen und Finanzinstitute
Für betroffene internationale Konzerne geht es um die Frage, welche Daten künftig auf Konzernebene und welche EU-bezogenen Informationen zu berichten sind. Banken, Investoren und andere berichtspflichtige Marktteilnehmer benötigen vergleichbare Daten unter anderem für Nachhaltigkeitsrisiken und nachhaltige Finanzprodukte. Unternehmen sollten ihre vorläufige Datenarchitektur deshalb nicht ausschließlich auf eine noch nicht beschlossene geografische Abgrenzung festlegen. Für EU-Tochtergesellschaften ist gesondert zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Befreiung von eigener Berichterstattung möglich ist.
Adressatenkreis und Zeitplan
Nach der EFRAG-Projektseite richtet sich der Art.-40a-Berichtspfad an bestimmte nicht an EU-regulierten Märkten notierte Drittlandskonzerne mit mehr als 450 Millionen Euro EU-Nettoumsatz in jedem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre sowie einer entsprechenden EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Millionen Euro Umsatz nach den jeweils einschlägigen Kriterien. Erste Berichte sind nach dem derzeitigen Stand 2029 für das Geschäftsjahr 2028 vorgesehen. Diese allgemeinen Eckpunkte sind vom neuen Plattformpapier zu trennen; die endgültigen technischen Berichtsvorgaben sind noch nicht beschlossen.
Abgrenzung zu bestehenden Watch-Meldungen
Die Watch-Meldung vom 23. Juli 2026 dokumentiert die Veröffentlichung des EFRAG-Entwurfs. Neu am 26. Oktober ist die gesonderte, datierte Stellungnahme der Platform on Sustainable Finance mit konkreten Einwänden zu Taxonomiedaten und dem „mixed approach“. Der Verfahrensstand bleibt Konsultation; weder wurde der ESRS-40a verabschiedet noch eine zusätzliche Pflicht eingeführt.
Amtliche Primärquellen und weiterführende Unterlagen
- EU-Kommission/DG FISMA, Veröffentlichungsseite, 26.10.2026
- EU Platform on Sustainable Finance, Statement on ESRS 40-a, 6 Seiten, 26.10.2026
- EFRAG, ESRS-40a Exposure Draft und Konsultation bis 31.10.2026
Weitere Einordnungen
Fachliche Einordnung auf Grundlage des bis 27. Oktober 2026 nachvollziehbaren Quellenstands. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich bleiben die geltenden Vorschriften und amtlichen Dokumente.