CSRD / ESRS · Datenanalyse · Handlungsempfehlungen

ESRS – EFRAG untersucht 905 geprüfte Nachhaltigkeitsberichte

EFRAG State of Play vom 1. Juli 2026 · Empirische Auswertung, keine Rechtsänderung

Veröffentlicht 22. Oktober 2026Fachlicher Anlass 1. Juli 2026Autor Andreas Klos
Das Wichtigste

EFRAG hat am 1. Juli 2026 den zweiten State-of-Play-Bericht zur Anwendung der ESRS veröffentlicht. Untersucht wurden 905 geprüfte Nachhaltigkeitserklärungen für 2025 anhand von 18 Fragen. 82 Prozent der Unternehmen aktualisierten ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse, 69 Prozent legen einen Klimatransitionsplan offen und 81 Prozent beziehen ESG-Kriterien in die Lieferantenauswahl ein. Im Durchschnitt wurden 6,4 wesentliche Themen und messbare Ziele zu 3,3 Themen berichtet. Die Studie bietet Vergleichswerte, schafft aber keine neuen Pflichten.

905 Berichte, 18 Fragestellungen

EFRAG hat am 1. Juli 2026 die zweite Ausgabe seiner empirischen State-of-Play-Untersuchung veröffentlicht. Sie analysiert 905 bereits geprüfte Nachhaltigkeitserklärungen zum Geschäftsjahr 2025 anhand von 18 strukturierten Fragen. Gegenüber der Vorjahresuntersuchung erweitert EFRAG insbesondere die Auswertung der Wesentlichkeitsmethoden, der Managementanreize und der geografischen Aufschlüsselung. Die Stichprobe besteht aus Unternehmen mit ESRS-Berichterstattung und lässt keine Rückschlüsse auf sämtliche EU-Unternehmen zu.

Wesentlichkeitsanalyse bleibt dynamisch

82 Prozent der untersuchten Unternehmen haben ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse gegenüber 2024 aktualisiert. 67 Prozent nutzen eine Kombination aus Top-down- und Bottom-up-Methodik. Daraus folgt kein gesetzliches Erfordernis, die Analyse in jedem Berichtsjahr vollständig neu durchzuführen. Für Unternehmen ist entscheidend, Änderungen von Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette und Risikoprofil nachvollziehbar zu bewerten.

Klimatransitionspläne werden häufiger berichtet

Der Anteil der Unternehmen mit offen gelegtem Klimatransitionsplan stieg von 55 auf 69 Prozent. 57 Prozent berichten kurz- und langfristige Dekarbonisierungsziele, die sie einem 1,5-Grad-Pfad zuordnen. EFRAG beschreibt berichtete Angaben; die Zahlen sind kein unabhängiger Wirksamkeitsnachweis jedes einzelnen Plans.

Wesentliche Themen versus messbare Ziele

Die analysierten Unternehmen identifizieren durchschnittlich 6,4 wesentliche ESRS-Themen, definieren aber nur für 3,3 Themen messbare Ziele. ESRS E1 Klimawandel und ESRS S1 eigene Belegschaft sind in 99 Prozent der untersuchten Erklärungen als wesentlich eingestuft; G1 Unternehmensführung in 95 Prozent. Diese Häufigkeiten sind keine vorgegebene Materialitätsentscheidung für andere Unternehmen.

Berichtslänge sinkt, Datenanforderungen bleiben

Die durchschnittliche Länge der Nachhaltigkeitserklärungen nahm von 115 auf 95 Seiten ab. Etwa ein Drittel der Jahresberichtsseiten entfällt weiterhin auf Nachhaltigkeitsinformationen. Der Umfang allein misst keine Qualität. Nachvollziehbare Kennzahlendefinitionen, Datenschnittstellen und ein belastbares Kontrollsystem bleiben für die prüfungsfähige Berichterstattung wesentlich.

Lieferantenmanagement, Menschenrechte und Governance

81 Prozent nennen ESG-Kriterien in der Lieferantenauswahl. 89 Prozent berichten über Menschenrechtsrichtlinien und 63 Prozent verknüpfen Nachhaltigkeitsleistung mit Anreizsystemen der Unternehmensleitung. Diese Praxisbeobachtungen bieten Anknüpfungspunkte für Einkauf und Compliance, ersetzen jedoch keine Prüfung von konkreten Maßnahmen, Zuständigkeiten und Nachweisen.

Handlungsempfehlungen

Die Studie lässt sich als Vergleichsmaßstab für Prozessreife nutzen. Unternehmen sollten insbesondere die Aktualisierungslogik der Wesentlichkeitsanalyse, messbare Ziele für materielle Themen, die Konsistenz von Lieferantenkriterien und die Dokumentation von Governance-Aussagen prüfen. Einzelne Prozentwerte sind weder neue gesetzliche Quoten noch vorgeschriebene Soll-Kennzahlen.

Rechtsstatus

EFRAG veröffentlicht eine Auswertung tatsächlicher Berichterstattung. Weder ESRS noch CSRD-Pflichten werden hierdurch geändert. Für die gesetzliche Berichterstattung sind die jeweils anwendbaren Rechtsakte und Übergangsregelungen maßgeblich.

Amtliche Primärquelle

EFRAG – State of Play 2026, veröffentlicht am 1. Juli 2026

Die ausgewiesenen Prozentwerte beziehen sich auf die untersuchten Nachhaltigkeitserklärungen. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.