EFRAG hat zur öffentlichen Sitzung am 5. November 2026 zwei fachliche Präsentationen zum ESRS-40a-Entwurf für bestimmte Drittlandskonzerne veröffentlicht: Ergebnisse internationaler Beteiligungsformate (10 Workshops mit mehr als 500 beteiligten Akteuren; zusätzlich 161 unterschiedliche Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation) und Rückmeldungen aus Feldtests mit sieben Prüfungsgesellschaften. Viele Beteiligte begrüßen die Grundidee einer Konzentration auf EU-bezogene Auswirkungen, kritisieren aber die praktische Trennung internationaler Konzernaktivitäten, Kosten und ungeklärte Anknüpfungen an IFRS S1/S2. Alle sieben befragten Prüfungsfirmen halten den Mixed Approach grundsätzlich für prüfbar, aber nur bei klaren Abgrenzungsregeln, Nachweisen und belastbaren Methoden. Die Auswertung läuft; die Unterlagen sind Diskussionsmaterial des EFRAG-Sekretariats, kein verabschiedeter Standard.
1. Zwei neue EFRAG-Dokumente vom 5. November 2026
Bei der öffentlichen Sitzung des EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) und der Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) wurden am 5. November 2026 zwei neue Präsentationen bereitgestellt: ein 22-seitiger Bericht zu internationalem Stakeholder-Feedback und ein 24-seitiger Bericht über den Feldtest von Prüfungsgesellschaften zum sogenannten Mixed Approach des ESRS-40a. Beide Dokumente sind als Diskussionsmaterial des EFRAG-Sekretariats gekennzeichnet. Sie sind weder eine verbindliche Entscheidung noch eine geänderte Fassung des Standards.
2. Umfang der Beteiligung – Zahlen sauber unterscheiden
EFRAG dokumentiert 10 Workshops mit über 500 beteiligten Stakeholdern, 39 Unternehmensinterviews, zwei Investorenworkshops sowie Feldtests mit sieben Prüfungsgesellschaften. Die abgeschlossene öffentliche Konsultation vom 23. Juli bis 31. Oktober umfasst 161 unterschiedliche Antwortende (135 Onlinebefragungen und 44 Stellungnahmeschreiben; 18 Teilnehmer nutzten beide Wege). Diese Gruppen sind nicht als eine einzige Gesamtzahl aufzuaddieren. Beteiligungszahl bedeutet auch nicht, dass bereits 161 abschließende fachliche Bewertungen vorliegen.
3. Was bedeutet der Mixed Approach?
Der diskutierte Mixed Approach soll bestimmten Drittlandskonzernen ermöglichen, für einzelne Nachhaltigkeitsthemen gezielt EU-bezogene Auswirkungen abzugrenzen, anstatt für jedes Thema global zu berichten. Internationale Konzerne organisieren Werke, Lieferketten, Produkte und Dienstleistungen jedoch oft grenzüberschreitend. Viele Teilnehmer unterstützen die proportionale Idee und die Einbeziehung von Verweisen auf bestehende Berichte, verlangen aber verständliche Abgrenzungskriterien, Beispiele und Spielräume für angemessene Schätz- bzw. Zuordnungsmethoden.
4. Was kritisieren internationale Unternehmen?
Wiederkehrende Kritikpunkte sind die strenge Voraussetzung einer trennscharfen EU-Abgrenzung, Schwierigkeiten bei der Definition EU-bezogener Auswirkungen, unklare Behandlung gemeinsam genutzter Werke, Warenflüsse und Beschäftigter sowie der Aufwand zusätzlicher ESG-Datenbeschaffung. Gewünscht werden bessere Leitlinien zur Übernahme bestehender IFRS-S1-/S2-Angaben und mehr Flexibilität bei Verweisen auf Rechtskonzepte der EU. Dies sind Forderungen von Beteiligten und nicht bereits übernommene Änderungen.
5. Prüfungs-Feldtest: grundsätzlich möglich, aber beweisintensiv
Sieben beteiligte Prüfungsgesellschaften halten den Mixed Approach grundsätzlich für prüfbar, sofern Berichtsumfang, EU-Bezug, Ein- und Ausschlüsse sowie etwaige Schätz- und Allokationsschlüssel klar und nachweisbar sind. Gerade bei Leistungen, immateriellen Produkten, Distributoren, gemischten Warenströmen und globalen Konzernfunktionen kann die Prüfung erheblichen Aufwand erzeugen. Die Firmen fordern präzisere Kriterien, Beispiele und belastbare Dokumentationspflichten. Aus dem Feldtest folgt weder eine einheitliche verbindliche Prüfmethode noch ein fertiger neuer Standard.
6. Was ist für deutsche Unternehmen und Zulieferer relevant?
Unmittelbar geht es um den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsstandards für bestimmte große Drittlandskonzerne, nicht um eine neue Berichtspflicht für jeden deutschen Mittelständler. Indirekt könnten künftig verbesserte Definitionen des EU-Bezugs und der Verweisfähigkeit die ESG-Datenanforderungen internationaler Kunden an ihre europäischen Lieferketten beeinflussen. Sinnvoll ist es, Datenquellen, Standorte, Kundenmärkte und Nachweise nachvollziehbar zu strukturieren, ohne den offenen Entwurf bereits als geltende Rechtslage umzusetzen.
7. Nächste EFRAG-Auswertungen
Die 22-seitige EFRAG-Präsentation nennt als geplante nächste Beratungsschritte: 9. November 2026 – Rückmeldungen aus Unternehmens-Feldtests; 24. November – Zwischenstand der öffentlichen Konsultation; 9. Dezember – abschließende Konsultationsergebnisse. Diese Angaben sind Sitzungs- bzw. Auswertungsplanungen und keine gesetzlichen Fristen oder garantiert veröffentlichten Abschlussdokumente. Die EFRAG-Meetingseiten bestätigen die dazu passenden Sitzungsdaten, nicht notwendigerweise das endgültige konkrete Tagesordnungsergebnis.
8. Rechtsstatus und Fazit
Die Präsentationen wurden am 5. November auf EFRAGs Sitzungsseite bereitgestellt. Sie sind vorläufige Rückmeldungen des EFRAG-Sekretariats, keine beschlossene Anpassung des ESRS-40a und keine neue gesetzliche Berichtspflicht. Die fachlich relevante Frage lautet, ob eine EU-bezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung bei international integrierten Konzernen rechtssicher, prüfbar und wirtschaftlich sinnvoll abgegrenzt werden kann. Regulatorik pragmatisch lösen.
Primärquellen und offizielle Unterlagen
- EFRAG – Sitzungsseite mit beiden am 05.11. datierten PDF-Unterlagen
- EFRAG Secretariat – 22 Seiten; Beteiligungsstatistik, Rückmeldungen, weitere EFRAG-Termine
- EFRAG Secretariat – 24 Seiten; 7 beteiligte Prüfer, prinzipielle Prüfbarkeit und Einschränkungen
EFRAG-Sekretariatsunterlagen vom 05.11.2026 sind vorläufiges öffentliches Diskussionsmaterial, keine amtlich beschlossene Anpassung des ESRS-40a. Keine neue verbindliche Berichtspflicht und keine garantierten Ergebnis-/Beschlusstermine. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.