EFRAG hat am 16. Oktober 2026 eine Konsultation zu den Prioritäten der Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2027 bis 2029 gestartet. Gefragt sind praktische Erfahrungen mit der Umsetzung der ESRS, dem Ausbau freiwilliger Berichterstattung, internationaler Interoperabilität und digitalen Hilfen. Antworten sind bis zum 15. Februar 2027 möglich. EFRAG will das Arbeitsprogramm im zweiten Quartal 2027 beschließen. Die Konsultation schafft weder neue ESRS-Pflichten noch eine gesetzliche Abgabefrist.
Warum EFRAG die Agenda überprüft
EFRAG hat am 16. Oktober 2026 einen Request for Input für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattungsagenda 2027 bis 2029 veröffentlicht. Anlass sind die Erfahrungen aus den ersten zwei ESRS-Berichtszyklen, die durch Omnibus I veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen, die steigende Nachfrage nach freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Bedürfnis nach internationaler Vergleichbarkeit.
Vier Themenkomplexe der Konsultation
EFRAG erbittet Einschätzungen zur strategischen Ausrichtung ihrer künftigen Arbeit, zu erforderlichen Umsetzungshilfen, zu konkreten technischen Anwendungsproblemen und zu möglichen Forschungsschwerpunkten. Als mögliche Unterstützungsfelder nennt sie die Umsetzung der ESRS, eine freiwillige Berichterstattung, die Abstimmung internationaler Berichtssysteme und digitale Ressourcen wie den EFRAG Knowledge Hub.
Konkreter Nutzen für Unternehmen
Unternehmen können praktische Schwierigkeiten aus der Wesentlichkeitsanalyse, der Datenerhebung, der Berichtsorganisation sowie der Lieferanten- und Konzernkommunikation einbringen. Für Softwareanbieter sind insbesondere Lücken der technischen Datenpunktdefinition und der Interoperabilität interessant. Entscheidend sind spezifische, nachvollziehbare Beispiele statt pauschaler Forderungen nach Vereinfachung.
Frist und geplante Folgeschritte
Die freiwillige Konsultation läuft bis zum 15. Februar 2027. EFRAG plant, die eingegangenen Beiträge im ersten und zweiten Quartal 2027 zu beraten. Das Sustainability Reporting Board soll das Arbeitsprogramm im zweiten Quartal 2027 billigen. Dieses Quartalsfenster ist eine Planung von EFRAG, keine gesetzliche Unternehmensfrist.
Verhältnis zu bestehenden ESRS-Pflichten
Die Agenda ist ein Plan für die Arbeit des Standardsetzers und kein neuer delegierter ESRS-Rechtsakt. Weder bestehende Berichtspflichten noch Schwellenwerte werden durch die Konsultation geändert. Änderungen können sich erst aus künftigen rechtswirksamen Entscheidungen ergeben.
Handlungsempfehlung
Berichtsverantwortliche sollten bis zur Konsultationsfrist wiederkehrende fachliche Auslegungsprobleme und Hindernisse bei Datenpunkten bündeln. Besonders aussagekräftig sind konkrete Fragen zur Dokumentation, Prüfungsfähigkeit und zur Abstimmung zwischen ESRS und freiwilligen Berichtsstandards. Der Termin vom 15. Februar 2027 ist bereits im öffentlichen Compliance-Kalender hinterlegt.
Amtliche Primärquelle
EFRAG – Konsultation der Nachhaltigkeitsagenda vom 16. Oktober 2026
Freiwillige Konsultation, keine gesetzliche Berichtspflicht. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.